Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14-2019
24 juil. 2019 Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und ... Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2019. 111-1-I.
Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2015. 1. die öffentlichen Berufsfachschulen Mit dem Schuljahr 2015/16 sind auch Besuche von Schüler-.
Oberbayerischer Schulanzeiger
14 déc. 2015 „Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern“ veröf- fentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 15/2010
Oberbayerischer Schulanzeiger
22 janv. 2016 Passau im Schuljahr 2015/16. Hauptabteilung Schulen und Hochschule ... fentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
Fortführungsnachweis zur Bereinigten Sammlung der
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt ... ten Schulleitung im Schuljahr 2015/16. KWMBl 2014.
015-In der QE 3 löst der Bachelor das Diplom ab
10 févr. 2016 Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) vom 30.09.2015 in ... diengang ablöst konnte so zum Wintersemester 2015/16 am Fachbereich Archiv- und ...
Oberbayerischer Schulanzeiger
1 oct. 2015 Aufgrund des Art. 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das ... (2) Die Fachsprengelregelung wird ab dem Schuljahr 2015/16 wirksam.
Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und
26 avr. 2018 Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die ... Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8/2018.
Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und
14 janv. 2019 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2015 ... 6.2 Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2015/16.
Drucksache 19/16925
24 janv. 2020 Bayerischen Ethikkommission für PID konkretisiert. ... Gesetze (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt 2015 ...
Oberbayerischer Schulanzeiger
Nr. 12 / 1. Dezember 2015
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir nehmen das bevorstehende Weihnachtsfest und das Ende des Jahres zum Anlass, Ihnen herzlich für Ihr engagiertes Wirken an den oberbayerischen Schulen un Einsatz zum Wohl unserer Schülerinnen und Schüler zu danken. Dank Ihrer Arbeit werden die Kinder und Jugendlichen nicht nur durch Wissensvermittlung auf die Zukunft vorbereitet, sondern sie lernen in den Klassenzimmern von klein auf, in Vielfalt zu leben. Auch das kommende Jahr wird uns alle vor große Herausforderungen stellen. Lassen Sie uns diesen weiterhin in vertrauensvoller Zusammenarbeit begegnen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein friedvolles Weihnachtsfest, erholsame Ferientage und ein zufriedenes, gesundes Jahr 2016.Christoph Hillenbrand
Maria Els
Anneliese Willfahrt
Bereichsleiterin
und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs 4 "SchulenZeichnung von Isabell Zehnder (15 Jahre)
Die Schülerin belegte vergangenes Jahr
mit ihrem Bild den ersten Platz beim Schü lerwettbewerb "Weihnachten und Politik des Landeskirchenamtes zur Gestaltung einer Weihnachtskarte.Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 12 / 2015249
Amtlicher Teil
Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen 250
VDeutschland zum 1. August 2016
251Rechtsverordnung über die Errichtung eines
Fachsprengels für den
Ausbildungsberuf
"Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter" 253Rechtsverordnung über die Errichtung eines
Fachsprengels für den
Ausbildungsberuf
"Karosserie- und FahrzeugbaumechanikerSchwerpunkt Karosserie- und Fahrzeugbau-
technik" 254Stellenausschreibungen
Staatlich
Neubesetzung der Stelle als Leiterin/Leiter der
Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West (Zweitausschreibung)
255Ausschreibung der Stelle der Leiterin/des Leiters
der Abteilung II des Staatsinstituts für die Ausbil- 256Neubesetzung von zwei Stellen an der
Akademie
für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen 257Ausschreibung einer Funktionsstelle an der
Staatlichen Berufsschule I Ingolstadt
260Ausschreibung einer Funktionsstelle an der
Staatlichen Berufsschule W
eilheim 261als Systembetreuer/innen an Grund- und Mittel- schulen 261
Erneute
Ausschreibung von zwei Stellen für
Beraterinnen/Berater Migration an Grund- und
Mittelschulen
262Koordinator/in fachlicher
Aufgaben und als Fach-
berater/in der Schulaufsicht auf Schulamtsebene" beim Staatlichen Schulamt Erding 263Inhaltsübersicht
Ausschreibung von Stellen für Fachberaterinnen/ 263Ausschreibung der freien und voraussichtlich
frei werdenden Stellen 265Nichtamtlicher Teil
Fortbildungsprogramm der BLLV-Akademie 269
Passau im Schuljahr 2015/2016
Hauptabteilung Schulen und Hochschule
Abteilung Schulische Fortbildung
269ettbe- werbs 2016 270
2. Jugendkonzert der Münchner Philharmoniker
270W 270
Medienhinweise
271Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 12 / 2015250
Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen
Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den angeführten Themen im
jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung-
blatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes Vom 24. Juli 2015 (GVBl S. 301)KWMBl Nr. 13/2015 Seite 178Verordnung über Schülerunterlagen
(Schülerunterlagenverordnung - SchUntV) Vom 11. September 2015 (GVBl S. 349)KWMBl Nr. 13/2015 Seiten 179-186Informationstag "Lernort Staatsregierung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus, Wissenschaft und Kunst vom 10. September 2015, Az. LZ 3 B3061/1/15KWMBl Nr. 13/2015 Seiten 187-188 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus, Wissenschaft und Kunst vom 10. September 2015, Az. LZ 3 B3061/2/15KWMBl Nr. 13/2015 Seiten 188-189 Eignungsprüfung 2016 für das Studium eines Sportstudiengangs an de nHochschulen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus,Wissenschaft und Kunst vom 14. Oktober 2015, Az. VII.4-H1611.0/17/3KWMBeibl. Nr. 14/2015Seiten 270-272
len zum Schuljahr 2016/2017; Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zum Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus,Wissenschaft und Kunst vom 27. Oktober 2015, Az. VI.2-BS9008-7a.130 321KWMBeibl. Nr. 14/2015Seite 277
Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX für die staatlichen Gymn asien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus, Wissenschaft und Kunst vom 29. September 2015, Az. II.6-BP4001.2/19KWMBl Nr. 14/2015
Seiten 194-200
Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus, Wissenschaft und Kunst vom 19. Oktober 2015, Az. VI.8-BO9125-7a.98 296KWMBl Nr. 14/2015 Seite 201Anneliese Willfahrt
Bereichsleiterin
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 12 / 2015251
publik Deutschland zum 1. August 2016 Die Versetzung staatlicher Lehrerinnen und Lehrer in der BundesrepublikDeutschland richtet sich nach der
KMBek vom 2. Mai 1978 Nr. A/13-8/40242 (KMBl I Nr. Nr. A/13-8/73524 (KMBl I Nr. 18/1981), durch KMBek vom19. Mai 1988 Nr. 1/3-P 40218/14150 (KWMBl Nr. 12/1988),
durch KMBek vom 7. August 1995 Nr. III/3-P 4021 - 8/72365 (KWMBl Nr. 16/1995) und nach den Beschlüssen der
KMK vom 10.05.2001 und vom 07.11.2002 i. d. F. vom02.03.2012.
Wechsel über das planstellenneutrale Lehrertausch verfahren Das planstellenneutrale Lehrertauschverfahren zwischen im Lauf des Verfahrens entschieden werden. Bewerber berücksichtigt werden, so erfolgt die Auswahl der Bewerber durch das jeweilige Ministerium des aufneh- menden Bundeslandes. Bei Vorliegen eines funktionslosen Vorfeld eines Versetzungsantrags über die besoldungs- bzw. vergütungsrechtlichen Einstufungen und Regelungen insbesondere der Lehramtsanerkennung des Ziellandes zu informieren.Wer kann am planstellenneutralen Lehrertauschver
fahren teilnehmen? men, die im staatlichen Schuldienst in einem Beamtenver- wenn sie sofort nach ihrer Versetzung beim aufneh Rückfragen zu vermeiden, sollten alle Bewerber bereits im Versetzungsantrag angeben, ob sie bei ihrem neuen (siehe Antragsformular).Weitere Voraussetzungen einer Teilnahme am Lehrer
tauschverfahren sind u. a. die Einbeziehung in das Tausch verfahren durch das abgebende Land (= Freigabe) und die Anerkennung der vom Bewerber durchlaufenen Ausbildung Bei Bewerbern, die das 45. Lebensjahr am 1. August des Übernahmejahres bereits vollendet haben und nach Bayern wechseln wollen, wird im Einzelfall durch das Staatsminis terium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayern die Übernahme in Form einer Neueinstellung. Die Bedingungen für die Übernahme in anderen Bun Reg ierung von Oberbayern: für Lehrerinnen und Leh- (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsober-Bayerisches Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst:
für Lehrerinnen undLehrer an den übrigen Schularten
Wie kann man am planstellenneutralen Lehrertausch
verfahren teilnehmen? aus schließlich eine online-Antragstellung über die Home- page des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und sel-lehrertausch.html des Staatsministeriums die für den Versetzungsantrag erforderlichen Daten ein. Daraufhin wird ein Antrag (im Pdf-Format) auf Versetzung/ Übernahme in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens generiert, welcher von der Lehrkraft je zweimal je Antrags an der Regierung -über den Dienstweg eingereicht wird.
nur werden, die über die Homepage des Staatsministeriums gestellt wurden und eine Antragsnummer nach dem Muster "LTV-2016-xx" enthalten. Handschriftliche oder nicht über mit der Bitte um online-Antragstellung auf der Homepage des Staatsministeriums zurückgeleitet.Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 12 / 2015252
Bitte beachten:
Sollte der gestellte Versetzungsantrag
erneuter Antrag einzureichen. Änderungen bei Angaben des Bewerbers nach Abgabe sind online-Antragstellung erforderlich. Die Umsetzung dieser Änderungen im online-Antrag sind nach Antragstellung informieren Sie uns daher, wenn Änderungen gewünscht oder notwendig sind. Eine Vorentscheidung über den Versetzungsantrag ist nicht vor Ende April 2016 zu erwarten Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bewerber, die einen Versetzungsantrag im Rahmen des Lehrertausch- Einstellungsverfahrens (s. u.) für die Übernahme in den Einstellungsverfahren in einem anderen Land der Bun- desrepublik Deutschland Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom am Einstellungs- oder Bewerbungsverfahren (freie strebten Ziellandes. Die Fristen und das Verfahren sind ist ein schriftlicher, formloserAntrag auf Freigabe
bei der Regierung von Oberbayern mit Angabe des angestrebtenEinstellungstermins und des Ziellandes
Sachgebiet 40.2-2, 80534 München
Sachgebiet 41-1, 80534 München
Sachgebiet 42.1-1, 80534 München
einzureichen. W eitere Voraussetzung einer Teilnahme am Einstellungs- verfahren ist die Anerkennung der vom Bewerber durchlau Die Anerkennung ist vom Bewerber selbst zu beantragen.Versetzungs- bzw. Freistellungszeitpunkt Versetzungen im Lehrertauschverfahren bzw. eine Freigabe werden.Anneliese Willfahrt
Bereichsleiterin
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 12 / 2015253
REGIERUNG
VON O BERBA Y ERN Rechtsverordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberufquotesdbs_dbs25.pdfusesText_31[PDF] bayerisches jahrbuch für volkskunde 2003
[PDF] BAYERISCHES SCHULMUSEUM ICHENHAUSEN
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
[PDF] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - ISB
[PDF] Bayern - Gut Aiderbichl
[PDF] bayern - Hochschule Kempten
[PDF] BAYERN - OnlineTri.com
[PDF] Bayern - TU Berlin
[PDF] Bayern 1 – Wir lieben Oldies
[PDF] BAYERN IMMOBILIEN Rarität mit traumhaftem See
[PDF] Bayern/Thüringen