[PDF] Oberbayerischer Schulanzeiger 22 janv. 2016 Passau im





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Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14-2019

24 juil. 2019 Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und ... Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2019. 111-1-I.



Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3/2015. 1. die öffentlichen Berufsfachschulen Mit dem Schuljahr 2015/16 sind auch Besuche von Schüler-.



Oberbayerischer Schulanzeiger

14 déc. 2015 „Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern“ veröf- fentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 15/2010



Oberbayerischer Schulanzeiger

22 janv. 2016 Passau im Schuljahr 2015/16. Hauptabteilung Schulen und Hochschule ... fentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt.



Fortführungsnachweis zur Bereinigten Sammlung der

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt ... ten Schulleitung im Schuljahr 2015/16. KWMBl 2014.



015-In der QE 3 löst der Bachelor das Diplom ab

10 févr. 2016 Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) vom 30.09.2015 in ... diengang ablöst konnte so zum Wintersemester 2015/16 am Fachbereich Archiv- und ...



Oberbayerischer Schulanzeiger

1 oct. 2015 Aufgrund des Art. 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das ... (2) Die Fachsprengelregelung wird ab dem Schuljahr 2015/16 wirksam.



Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und

26 avr. 2018 Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die ... Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8/2018.



Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und

14 janv. 2019 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2015 ... 6.2 Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2015/16.



Drucksache 19/16925

24 janv. 2020 Bayerischen Ethikkommission für PID konkretisiert. ... Gesetze (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt 2015 ...

Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern 1

Oberbayerischer Schulanzeiger

Nr. 1 / 4. Januar 2016

Amtlicher Teil

Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen 2

V ersetzung in andere Regierungsbezirke zum

Schuljahr 2016/17

3 V ersetzung und Zuweisung innerhalb des Regie- rungsbezirks Oberbayern zum Schuljahr 2016/17 6

Direktbewerbung: Schule sucht Lehrer -

Lehrer sucht Schule

8

Wiederbesetzung von Stellen von Funktionsin-

habern im Bereich der Grund- und Mittelschulen 10 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- schulen und für das Lehramt an Mittelschulen, fungsjahrgangs 2013; Rückgabe der schriftlichen

Hausarbeit

12

Stellenausschreibungen

Staatlich

Ausschreibung einer Stelle einer Seminarrektorin/

eines Seminarrektors (BesGr. A 14) als Leiter/in eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen 12

Ausschreibung einer Stelle einer Seminarrektorin/

eines Seminarrektors (BesGr . A 13 + AZ) als Leiter/in eines Seminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen 13

Ausschreibung der Stelle einer Fachoberlehrerin/

eines Fachoberlehrers (BesGr . A 12) als Leiter/in eines Seminars für die Ausbildung von Fachleh- rerinnen und Fachlehrern im musisch-technischen dung 14

Inhaltsübersicht

Ausschreibung der freien und voraussichtlich

frei werdenden Stellen 15

Privat

Stellenausschreibung der Berufsschule St. Zeno

Kirchseeon, staatlich anerkannte Berufsschule zur

punkt Lernen 20

Stellenausschreibung einer Sonderschulkonrek-

torin/eines Sonderschulkonrektors an der Rupertus- 20

Nichtamtlicher Teil

Fernstudium "Katholische Religionslehre“ für

Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen,

21

Hauptabteilung Schulen und Hochschule

Abteilung Schulische Fortbildung

22

9. SchulKinoW

oche Bayern - Unterricht im Kinosaal! 23

Filmangebot der Landesmediendienste zur

SchulKino Woche Bayern 2016

23
23

Medienhinweise

24

Anlagen

Antrag auf Versetzung von Oberbayern

in einen anderen Regierungsbezirk (1 Seite) 26

Antrag auf V

ersetzung im Regierungbezirk

Oberbayern (2 Seiten)

27

Muster für Direktbewerbung (1 Seite)

29

Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 20162

Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen

Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den angeführten Themen im

jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst.

Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung-

blatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt

Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus,

Wissenschaft und Kunst vom 27. Oktober 2015, Az. VI.2-BS9101-7a.132 929KWMBeibl Nr. 15/2015 Seite 287

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus, Wissenschaft und Kunst vom 29. Oktober 2015, Az. IV.2-BS4306.3.15-7a.130 757

KWMBeibl Nr. 15/2015

Seite 288

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus,

KWMBeibl Nr. 15/2015 Seite 293

Bildungsarbeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus,

KWMBeibl Nr. 15/2015 Seiten 296-297

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus,

KWMBl Nr. 15/2015

Seiten 219-221

Durchführungshinweise zum Umgang mit Schülerunterlagen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus, Wissenschaft und Kunst vom 13. Oktober 2015, Az. II.1-BS4310.1/1/1/4KWMBl Nr. 15/2015Seiten 221-230 Änderung der Bekanntmachung über die Ausgestaltung der inhaltlichen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kul tus,

KWMBl Nr. 15/2015Seiten 231-232

Anneliese Willfahrt

Bereichsleiterin

Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 20163

Die Regierung von Oberbayern ist bei Versetzungen von Lehrern (Sammelbegriff) in andere Regierungsbezirke für lehrer),

In das V

ersetzungsverfahren werden einbezogen: a) b) mit Arbeitsvertrag V Das Formblatt "Antrag auf Versetzung von Oberbayern in einen anderen Regierungsbezirk“ ist diesem Schulanzeiger als Anlage (Kopiervorlage) beigefügt und steht im Internet unter http://www.regierung.oberbayern.bayern.de in der Online-Version des Oberbayerischen Schulanzeigers zum

Download zur Verfügung. Das

Formblatt

kann auch beim von Oberbayern, Tel. 089/2176-2585 angefordert werden. a) für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen

Staatlichen

beim Schulamt) schließlich Sonderberufsschulen) und Schulen für Kranke über die Schulleitung bei der Regierung von zusammen mit den gegebenenfalls erforderlichen Unter lagen (siehe 2.2). berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise:

Anzahl

keinen - aussichten. Maßgeblich ist die relevante Wartezeit Versetzungsgesuchs beginnt. Bei Antragstellern, die der Zuweisung nach Oberbayern. Die Auswahl erfolgt aufgrund des aktuellen Vergleichs mit allen weite ren Bewerbern und im vorgegebenen Rahmen der vom Staatsministerium vorgegebenen festen Zahl an Regierungsbezirke (siehe "Wartezeit und Leistung“). erfolgt durch die beteiligten Regierungen nach festge legten Kriterien (siehe 2.2). rungsbezirk Oberbayern angenommen und ihre Ausbil- dung in einem anderen Regierungsbezirk abgeschlos- sen haben, sollen dies im Antragsformular im Abschnitt "2. Allgemeine dienstliche Angaben“ anführen. angeben. ge-

Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk entscheidet

die Wird im Antrag das Feld "Sollte eine Versetzung in die angegebenen Schulamts

Schulamtsbezirk innerhalb des Regierungsbezirkes

einverstanden“ angekreuzt, bekundet der Antragsteller einen anderen Regierungsbezirk einem Verbleib im Re gierungsbezirk Oberbayern vorzieht, falls angegebene

Einsatzwünsche nicht zu realisieren sind.

Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 20164

setzung in einen oder mehrere weitere

Regierungs-

bezirke sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen.

Dabei ist die der Versetzungswünsche im

Formular zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweit

wunsch). Ein parallel gestellter Versetzungsantrag in nerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern ist ebenfalls entsprechend zu kennzeichnen.

Änderungen

zu den gemachten Angaben im Antrag sind der Regierung von Oberbayern mitzuteilen und gegebenenfalls durch entsprechende Unterlagen zu belegen (z. B. bei Eheschließung, Schwangerschaft, Geburt eines beiter der Regierung von Oberbayern bei Beginn der berücksichtigt werden. Die relevanten Unterlagen sind zum Dienstweg direkt an das Sachgebiet

40.2-2 zu senden (am besten per Fax: 089/2176-

402240),

(am besten per Fax: 089/2176-402554). Eine des Versetzungsgesuchs ist eben- das (am besten per Fax: 089/2176-

402554) einzureichen. Aus Grün-

eingehende Rücknahmen von Versetzungsgesuchen werden. nicht fristgerecht nachgereichten Belegen gehen zu

Lasten des Antragsstellers.

Gesuchen um Versetzung oder Zuweisung in einen

anderen Regierungsbezirk des Eingangs von nachgereichten Unterlagen erteilt.

Wir bitten dafür um V

terium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gemeldet. Das Staatsministerium prüft dann, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen

Eine Entscheidung

ist jedoch erst nach Bekanntgabe der Einstellungs noten durch das Staatsministerium, d. h. gegen

Hierbei trifft das Staatsministerium

lichkeiten. schaft und Kunst weist auf Folgendes hin: dem gewünschten Regierungsbezirk ein Einstellungs- stellt nach Annahme des Einstellungsangebots in den den Heimatregierungsbezirk.

Eine zunehmende

Zahl an Antragstellern wendet sich

ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und bittet um Berücksichtigung ihres Antrags. Das Staatsministerium weist darauf hin, dass die Entschei- rung derzeit eingesetzt ist. Regionale Wünsche werden von der aufnehmenden Regierung auf Realisierbarkeit somit auch nicht gewürdigt werden.

Das Staatsminis

den Regierungsbezirken nur insoweit beteiligt, als es anderen Regierungsbezirke vorgibt.

Die namentliche Festlegung der zu versetzenden

beteiligten

Grundlage dieser Versetzungskontingente sind die

Berechnungen des Lehrerbedarfs für jeden Regierungs bezirk. In diesen Wert wird die bedarfsgerechte Einstel lung von Bewerbern aus anderen Regierungsbezirken bereits miteinbezogen. voraussichtlich auch zum Schuljahr 2016/17 nur einem sammenführung begründen, Vorrang bei der Bewertung der Dringlichkeit. Angesichts der großen Zahl an An Oberbayern kann leider auch nicht davon ausgegangen werden kann.

Staatsministerium abzusehen.

Direktbewerbungsverfahren:

wie im Vorjahr schulbezogene Stellen ausgeschrieben, auf die Direktbewerbungen regierungsbezirksübergrei-

Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 1 / 20165

Die Gesamtzahl der in die einzelnen Regierungsbezirke Tauschpartnern und vor allem vom unterschiedlichen Be werden. Die Regierung von Oberbayern überprüft deshalb

Entsprechend

den Beschlüssen des Bayerischen Landta- ges vom 19.07.1984 (Drs. 10/4406) und vom 17.06.2004 (Drs. 15/1201) sind bei Versetzungen Familienzusam- menführungen vorrangig zu berücksichtigen. Als Famili- enzusammenführung gilt allgemein die Zusammenführung verheirateter eingetragener Le- bensgemeinschaften . Sofern die Gesuche mit Familien- zusammenführung begründet werden, müssen ihnen folgende Unterlagen beigefügt werden:

Einwohnermeldeamtes

über den

Wohnsitz

des Ehegatten bzw. der Ehegattin (Meldebescheinigung)

Arbeitgebers des Ehegatten/der

Ehegattin, dass er/sie sich in einem unbefristeten Ar Nach einem Beschluss des Bayerischen Landtages vom

18.07.2006 (Drs. 15/6175) werden die Versetzungswün-

wie die verhei- Versetzung die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Dies muss aus der Antragsbegründung glaubhaft hervorgehen und überprüfbar sein.

Auf eine

muss im Versetzungsantrag hinge- wiesen werden. Berücksichtigung für die Eheschließung der und muss bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. Erfolgt die Ehe das laufende Versetzungsverfahren keine Berücksichtigung burt eines Kindes nach Antragstellung durch Vorlage der

Geburtsurkunde.

War- tezeit des jeweiligen Antragstellers in Oberbayern und dessen Leistung (Gesamtprüfungsnote der 1. und 2. Lehramtsprüfung, bei ehemals freien Bewerbern die vom Staatsministerium festgesetzte Vergleichsnote, gegebequotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
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[PDF] bayerisches jahrbuch für volkskunde 2003

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