[PDF] Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG





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EUROPÄISCHE KOMMISSION

UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE

Leitfaden für die Anwendung

der Maschinenrichtlinie

2006/42/EG

2. Auflage

Juni 2010

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 1

Einleitung zur 2. Auflage

Die Richtlinie 2006/42/EG ist eine überarbeitete Fassung der Maschinenrichtlinie, deren erste Version im Jahr 1989 angenommen worden war. Die neue Maschinenrichtlinie muss seit dem

29. Dezember 2009 angewendet werden. Diese Richtlinie verfolgt zwei verschiedene Ziele: Zum

einen sollen die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz harmonisiert werden, denen Maschinen im Hinblick auf ein hohes Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen

Mit der überarbeiteten Maschinenrichtlinie werden gegenüber früheren Versionen keine radikalen

Änderungen eingeführt. Die Bestimmungen der Richtlinie werden klargestellt und zusammengeführt, um ihre praktische Anwendung zu verbessern. Richtlinie zu erarbeiten. Zweck dieses Leitfadens ist, die Konzepte und Anforderungen der der Anwendung der Maschinenrichtlinie befasst sind, unter anderem Hersteller, Einführer und Studierende des EU-Rechts in den Bereichen Binnenmarkt, Sicherheit und Gesundheitsschutz am

Arbeitsplatz und Verbraucherschutz von Interesse.

Dieser Leitfaden wurde vom Ausschuss "Maschinen" am 2. Juni 2010 gebilligt.

Es ist zu beachten, dass ausschließlich die Maschinenrichtlinie und die Texte für die Umsetzung

ihrer Bestimmungen in einzelstaatliches Recht rechtsverbindlich sind. berichtigt. Die Verweise auf Rechtstexte und Begriffe wurden entsprechend dem Vertrag von Lissabon aktualisiert - insbesondere an jenen Stellen, an denen die Richtlinie auf "die Gemeinschaft"verweist, wird in diesem Leitfaden auf"die EU"verwiesen. Nach Rücksprache mit der Industrie wurden die Anmerkungen zu Ketten, Seilen und

Gurten in § 44, § 330, § 340, § 341 und § 357 überarbeitet, um die praktische Anwendung

der Anforderungen an diese Produkte deutlicher herauszustellen. des Leitfadens als Nachschlagewerk erleichtern soll. Die Abschnittsnummerierung in Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 2 Der Leitfaden wird auf der EUROPA-Website der Kommission in englischer Sprache englische Version als Grundlage herangezogen werden. Richtlinientext ist in roter Kursivschrift als Kastentext dargestellt. Im Anschluss an den auf Fragen einzubeziehen, die im "Maschinen-Ausschuss" und in der Arbeitsgruppe "Maschinen" abgestimmt wurden. In diesem Leitfaden werden die Änderungen der Richtlinie 2006/42/EG berücksichtigt, die durch Verordnung (EG) Nr. 596/2009 in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle für den Ausschuss "Maschinen" eingeführt wurden. Außerdem werden die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 im Zusammenhang mit der Marktüberwachung berücksichtigt, die Die 2. Auflage des Leitfadens befasst sich nicht mit der Änderung der Maschinenrichtlinie betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden, die durch Richtlinie 2009/127/EG eingeführt wurde und zum 15. Dezember 2011 in Kraft tritt. Diese Änderung wird in der Dieser Leitfaden wurde unter Mitwirkung einer Redaktionsgruppe erstellt.1Die Kommission spricht den Mitgliedern der Redaktionsgruppe ihren aufrichtigen Dank sowohl für die umfangreiche geleistete Arbeit als auch für die durch ein besonderes Maß an Effizienz, Entwurfsfassungen dieses Leitfadens erarbeitet wurden. Parallel zur Arbeit der Redaktionsgruppe steuerte eine Kernarbeitsgruppe "Maschinen", die von ORGALIME eingesetzt worden war und Industrie zu diesem Leitfaden bei. Die Entwurfsfassungen der Redaktionsgruppe wurden den darüber hinaus allen Beteiligten danken, die Stellungnahmen abgegeben haben. Wir haben Leitfadens. Berichtigungen und Anmerkungen der Leser zu dieser 2. Auflage des Leitfadens sind willkommen2, damit sie bei der Erstellung der 3. Auflage entsprechend berücksichtigt werden

Brüssel, Juni 2010

Gesamtredaktion:

Ian Fraser

Dussaugey, Marcel Dutrieux, Pascal Etienne, Ludwig Finkeldei, Tuiri Kerttula, Thomas Kraus, Schulze, Katri Tytykoski, Gustaaf Vandegaer, Henk van Eeden, Richard Wilson, Jürg Zwicky. ian.fraser@ec.europa.eu Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 3

Inhalt

Die Verweise

§ 1Die Verweise

§ 2Die Rechtsgrundlage der Maschinenrichtlinie

das Heben von Gütern ausgelegt sind und 10

§ 12Marktüberwachung

Maschinen, von denen die gleichen Risiken ausgehen und 22

§ 23Die CE-Kennzeichnung

Die Artikel

Artikel 1 (1)§ 32Die durch die Maschinenrichtlinie abgedeckten Produkte Artikel 2§ 33Die Verwendung des Begriffs "Maschinen" im weiteren Sinne

Artikel 1 (a)§ 34Maschinen im engeren Sinne

Artikel 1 (a) und 2 (a)

§ 35Die grundlegende Begriffsbestimmung

sollen § 39Gesamtheiten von Maschinen, die aus neuen und bereits existierenden Maschinen bestehen Artikel 1 (b) und 2 (b)§ 41Auswechselbare Ausrüstung

Artikel 1 (c) und 2 (c)§ 42Sicherheitsbauteile

Artikel 1 (d) und 2 (d)§ 43Lastaufnahmemittel

Artikel 1 (e) und 2 (e)§ 44Ketten, Seile und Gurte Artikel 1 (f) und 2 (f)§ 45Abnehmbare Gelenkwellen Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 4 Artikel 1 (2)§ 47Aus dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommene Produkte Artikel 1 (2) (a)§ 48Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer

Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der

Ursprungsmaschine geliefert werden

Vergnügungsparks

Artikel 1 (2) (c)§ 50Maschinen für nukleare Verwendung Artikel 1 (2) (d)§ 51Waffen einschließlich Feuerwaffen und auf Schienennetzen Artikel 1 (2) (f)§ 58Seeschiffe und bewegliche Offshore-Anlagen sowie Maschinen, die auf solchen Schiffen und/oder in solchen Anlagen installiert sind Artikel 1 (2) (h)§ 60Maschinen für Forschungszwecke

Vorführungen

Artikel 1 (2) (k)§ 63Maschinen, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen Artikel 1 (2) (l)§ 70Elektrische Hochspannungsausrüstungen Artikel 2 (h)§ 71Die Begriffsbestimmung des "Inverkehrbringens"

§ 72Neue und gebrauchte Maschinen

§ 73Die Phase, in der die Maschinenrichtlinie auf Maschinen anwendbar ist § 74Die rechtlichen und vertraglichen Formen des Inverkehrbringens

§ 75Auktionen

§ 76Inverkehrbringen von Gesamtheiten von Maschinen Artikel 2 (i)§ 78Die Begriffsbestimmung des "Herstellers"

§ 79Wer ist der Hersteller?

§ 80Personen, die Maschinen zum Eigengebrauch herstellen Artikel 2 (k)§ 86Die Begriffsbestimmung der "Inbetriebnahme" Artikel 2 (l)§ 87Die Begriffsbestimmung der "harmonisierten Norm"

§ 88 (Reserviert)

Artikel 3§ 89Die Maschinenrichtlinie und andere Binnenmarktrichtlinien § 90Spezielle Richtlinien, die statt der Maschinenrichtlinie auf in ihren Anwendungsbereich fallende Maschinen zur Anwendung kommen Gefahren anwendbar sind, die nicht durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt sind

Artikel 4 (1)§ 93Marktüberwachung

§ 94Marktüberwachung für Maschinen

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 5

§ 97Das Marktüberwachungsystem

§ 98Die Instrumente der Marktüberwachung

§ 99Dokumente zu Maschinen nach Anhang IV

§ 100Maßnahmen für den Umgang mit Maschinen, welche die

Vorschriften nicht erfüllen

§ 101Unsichere Verbrauchsgüter

§ 102Kontrollen an den Außengrenzen der EU

Artikel 5 (1)§ 103Die Pflichten der Maschinenhersteller Artikel 5 (4)§ 106CE-Kennzeichnung nach anderen Richtlinien Artikel 6 (3)§ 108Messen, Ausstellungen und Vorführungen

Normen

§ 111Die Klassifikation von Maschinennormen

§ 112Die Entwicklung harmonisierter Normen für Maschinen

§ 113Die Kennzeichnung harmonisierter Normen

EU-Amtsblatt

Artikel 7 (4)§ 115Beteiligung der Sozialpartner an der Normungsarbeit Artikel 8 (1)§ 116Maßnahmen, die dem Regelungsausschussverfahren unterliegen Artikel 8 (2)§ 117Maßnahmen, die dem Verfahren des beratenden Ausschusses unterliegen Artikel 9§ 118Maßnahmen für den Umgang mit unsicheren Maschinen, von denen Artikel 10§ 119Formeller Einwand gegen eine harmonisierte Norm

§ 121Das Ergebnis eines formellen Einwands

Artikel 11 (1)§ 122Die Schutzklausel

Artikel 11 (2) und (3)§ 123Das Schutzklauselverfahren Artikel 11 (5)§ 125Maßnahmen gegen die Person, die die CE-Kennzeichnung angebracht hat Artikel 11 (6)§ 126Informationen zum Schutzklauselverfahren Artikel 12 (2)§ 128Kategorien von Maschinen, die nicht in Anhang IV aufgeführt sind Artikel 12 (3)§ 129Maschinen nach Anhang IV, die nach harmonisierten Normen entwickelt wurden, welche alle anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen abdecken Artikel 12 (4)§ 130Sonstige Maschinen nach Anhang IV § 132Schaubild der Verfahren für das Inverkehrbringen von Maschinen

Artikel 14 (1)bis(5)§ 133Notifizierte Stellen

§ 134Bewertung und Überwachung notifizierter Stellen Artikel 14 (6)§ 135Widerruf von Bescheinigungen oder Beschlüssen der notifizierten

Stellen

§ 137Koordinierung der notifizierten Stellen

Artikel 14 (8)§ 138Widerruf der Notifizierung

Artikel 15§ 139Einzelstaatliche Rechtsvorschriften für die Installation und

Verwendung von Maschinen

§ 140Einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 6

Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern

Artikel 16§ 141Die CE-Kennzeichnung

Artikel 18§ 143Geheimhaltung und Transparenz

Artikel 19§ 144Die ADCO-Gruppe "Maschinen"

Artikel 21§ 146Informationsquellen

Artikel 22§ 147Der Ausschuss "Maschinen"

§ 148Die Arbeitsgruppe "Maschinen"

§ 149Schaubild der Organe und Einrichtungen, die mit der

Maschinenrichtlinie befasst sind

Artikel 24§ 151Die Abgrenzung zwischen der Maschinenrichtlinie und der

Aufzugsrichtlinie

Artikel 25§ 152Aufhebung der Richtlinie 98/37/EG Artikel 26§ 153Umsetzung und Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie Artikel 28§ 155Datum des Inkrafttretens der Richtlinie Artikel 29§ 156Adressaten und Unterzeichner der Richtlinie

Anhang I

Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen

Allgemeine

Allgemeiner

Grundsatz 1

§ 158Risikobeurteilung

§ 159Risikobeurteilung und harmonisierte Normen

Allgemeiner

Grundsatz 2

§ 160Die Anwendbarkeit der grundlegenden Sicherheits- und

Gesundheitsschutzanforderungen

Allgemeiner

Grundsatz 3

§ 161Stand der Technik

§ 162Harmonisierte Normen und der Stand der Technik

Allgemeiner

Grundsatz 4

§ 163Gliederung des Anhangs I

1.1.1Begriffsbestimmungen

1.1.1 (b)§ 165Gefahrenbereich

1.1.1 (d)§ 167Bedienungspersonal

1.1.1 (e)§ 168Risiko

1.1.1 (f)§ 169Trennende Schutzeinrichtung

1.1.1 (g)§ 170Nichttrennende Schutzeinrichtungen

1.1.1 (i)§ 172Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung

1.1.2 (b)§ 174Die 3-Stufen-Methode

1.1.2 (c)§ 175Vorbeugende Maßnahmen gegen Fehlanwendungen

Schutzausrüstung

1.1.3§ 178Verwendete Materialien und Produkte

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 7

1.1.4§ 179Integrierte Beleuchtung

1.1.5§ 180Handhabung von Maschinen und Maschinenteilen

1.1.6§ 181Grundprinzipien der Ergonomie

1.1.8§ 183Sitze und die Bereitstellung von Sitzen

1.2Steuerungen und Befehlseinrichtungen

1.2.2§ 185Stellteile

1.2.2-1.

1.2.2-2.

1.2.2-3.

1.2.2-4. und 5.

1.2.2-6.

1.2.2-7.

1.2.2-Absatz 2§ 192Stellteile, die für unterschiedliche Wirkungen ausgelegt sind

1.2.2-Absatz 4§ 194Anzeigeeinrichtungen und Bildschirme

1.2.3§ 199Steuerung des Ingangsetzvorgangs

1.2.4.1§ 200Befehlseinrichtungen für das normale Stillsetzen

1.2.4.2§ 201Betriebsbedingtes Stillsetzen

1.2.4.4§ 203Einrichtungen zum Stillsetzen von Gesamtheiten von Maschinen

1.2.5§ 204Wahl der Steuerungs- oder Betriebsart

1.3.1§ 206Standsicherheit

1.3.2§ 207Bruch beim Betrieb

1.3.5§ 210Kombinierte Maschinen

1.3.6§ 211Änderung der Verwendungsbedingungen

1.3.7§ 212Bewegliche Teile

1.3.8.1§ 213Bewegliche Teile der Kraftübertragung

1.3.8.2§ 214Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind

1.3.9§ 215Unkontrollierte Bewegungen

1.4Anforderungen an Schutzeinrichtungen

1.4.1§ 216Allgemeine Anforderungen an trennende und nichttrennende

Schutzeinrichtungen

1.4.2§ 217Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen

1.4.2.1§ 218Feststehende trennende Schutzeinrichtungen

1.4.2.2§ 219Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung

1.4.3§ 221Nichttrennende Schutzeinrichtungen

1.5.3§ 224Nichtelektrische Energieversorgung

1.5.4§ 225Montagefehler

1.5.5§ 226Extreme Temperaturen

1.5.6§ 227Brand

1.5.7§ 228Explosion

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. Auflage - Juni 2010 8

1.5.8-Absatz 2§ 230Vergleichsemissionsdaten

1.5.9§ 231Vibrationen

1.5.10§ 232Ionisierende und nicht ionisierende Strahlung

1.5.11§ 233Strahlung von außen

1.5.12§ 234Laserstrahlung

1.5.14§ 236Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden

1.5.15§ 237Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko

1.5.16§ 238Blitzschlag

1.6Instandhaltung

1.6.1§ 239Wartung

Instandhaltung

1.6.3§ 241Trennung von den Energiequellen

1.6.4§ 242Eingriffe des Bedienungspersonals

1.6.5§ 243Reinigung innen liegender Maschinenteile

1.7Informationen§ 244Benutzerinformationen

1.7.1§ 245Informationen und Warnhinweise an der Maschine

§ 246Die Amtssprachen der EU

1.7.1.1§ 247Informationen und Informationseinrichtungen

1.7.1.2§ 248Warneinrichtungen

1.7.2§ 249Warnung vor Restrisiken

1.7.3-Absatz 4§ 252Wesentliche Informationen für die Verwendungssicherheit

1.7.3-letzter Absatz§ 253Kennzeichnung von Maschinenteilen, die mit Hebezeugen

gehandhabt werden sollen

1.7.4§ 254Betriebsanleitung

§ 255Die Form der Betriebsanleitung

§ 256Die Sprache der Betriebsanleitung

1.7.4.1 (a) und (b)§ 257Abfassung und Übersetzung der Betriebsanleitung

1.7.4.1 (c)§ 258Vermeidung vorhersehbarer Fehlanwendungen

1.7.4.1 (d)§ 259Betriebsanleitung für Verbraucher

1.7.4.2 (a) und (b)§ 260Inhalt der Betriebsanleitung - Angaben zum Hersteller und zur

Maschine

Fehlanwendung

1.7.4.2 (i) und (j)§ 264Montage, Aufbau und Anschluss

1.7.4.2 (k)§ 265Inbetriebnahme und Betrieb

§ 266Ausbildung und Einarbeitung des Bedienungspersonals

1.7.4.2 (l) und (m)§ 267Angaben zu Restrisiken

1.7.4.2 (n)§ 268Die wesentlichen Merkmale von Werkzeugen

1.7.4.2 (o)§ 269Bedingungen für Standsicherheit

1.7.4.2 (p)§ 270Transport, Handhabung und Lagerung

1.7.4.2 (r), (s) und (t)§ 272Einstellung, Wartung und Ersatzteile

1.7.4.3§ 275Verkaufsprospekte

bestimmte Maschinengattungen

2.1.1§ 277Hygieneanforderungen an Maschinen, die für die Verwendung mit

Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen

Erzeugnissen bestimmt sind

handgeführte tragbare Maschinen

2.2.1.1§ 279Angaben über die von handgehaltenen und handgeführten tragbaren

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