[PDF] BG Regeln Lagereinrichtung

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind z.B. Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durch- laufregale, Einfahrregale und mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
View PDF Document


  • Was besagt die DGUV Regel 108-007?

    DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen und -geräte
    Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke; Lagergeräte sind zur Wiederverwendung bestimmte Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter.

  • Was zählt zu einer Lagereinrichtung?

    Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.
    Regale sind z.
    B.
    Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale, Einfahrregale und mehrgeschossige Regaleinrichtungen.

  • Wie müssen Regale gekennzeichnet sein?

    In der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ (TRBS 1201) wird ein Jahr als bewährte Prüffrist angegeben.
    Dies gilt grundsätzlich für alle Regale (zum Beispiel Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale).

  • Wie müssen Regale gekennzeichnet sein?

    Anwendungsbereich der DGUV Regel 108-007.
    Diese BG-Regel findet Anwendung auf Lagereinrichtungen und -geräte.
    Sie findet auf Lagereinrichtungen insoweit keine Anwendung, als im jeweiligen Landesbaurecht spezielle Regelungen enthalten sind.

View PDF Document




BGR 234 - HVBG.qxd

Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. Lagereinrichtungen und -geräte vom Oktober 1988. HVBG. Hauptverband der gewerblichen.



DGUV Regel 108-007

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.



BGR 234 Lagereinrichtungen und –geräte

5 mars 2011 Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. BGR 234. (bisherige ZH 1/428). Lagereinrichtungen und –geräte.



Lagereinrichtungen und -geräte

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1 . Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke . Regale sind z. B.



Lagereinrichtungen und -geräte

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1 . Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke . Regale sind z. B.



DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“

keine derartigen Normen vorliegen kann weiterhin die Regel „Lagereinrichtungen und -geräte“ (DGUV Regel 108-007



BGR 234

Lagereinrichtungen und -geräte müssen nach dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik entsprechend beschaffen sein sowie 



Wo steht die DGUV-Regel 108-007

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind z.



BGR 234 - HVBG.qxd

Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. Lagereinrichtungen und -geräte vom Oktober 1988. HVBG. Hauptverband der gewerblichen.



Lagerung von Gefahrstoffen

9 Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen . Genehmigung Bedienungsanleitung des Herstellers oder in BG-Regeln festgelegt wurden