[PDF] Lagereinrichtungen und -geräte





Previous PDF Next PDF



BGR 234 - HVBG.qxd

Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. Lagereinrichtungen und -geräte vom Oktober 1988. HVBG. Hauptverband der gewerblichen.



DGUV Regel 108-007

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.



BGR 234 Lagereinrichtungen und –geräte

5 mars 2011 Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. BGR 234. (bisherige ZH 1/428). Lagereinrichtungen und –geräte.



Lagereinrichtungen und -geräte

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1 . Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke . Regale sind z. B.



Lagereinrichtungen und -geräte

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1 . Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke . Regale sind z. B.



DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“

keine derartigen Normen vorliegen kann weiterhin die Regel „Lagereinrichtungen und -geräte“ (DGUV Regel 108-007



BGR 234

Lagereinrichtungen und -geräte müssen nach dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik entsprechend beschaffen sein sowie 



Wo steht die DGUV-Regel 108-007

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind z.



BGR 234 - HVBG.qxd

Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. Lagereinrichtungen und -geräte vom Oktober 1988. HVBG. Hauptverband der gewerblichen.



Lagerung von Gefahrstoffen

9 Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen . Genehmigung Bedienungsanleitung des Herstellers oder in BG-Regeln festgelegt wurden

DGUV Regel 108-007

1 Seite ........................................................... 2 ................................................ 2 .............................................. 2 .......................................... 3 ................................................ 3 4 .1 Gemeinsame Bestimmungen ...................................... 3 4 2 Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen .................... 7 4 3 4 4 4 5 für Stapelhilfsmittel .............................................. 21 ............................................................. 22 5 .1 Gemeinsame Bestimmungen ...................................... 22 5 2 Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen ..................... 23 5 3 ............................................................ 27 ........................................... 28 Bildanhang ..................................................... 33 Bezugsquellenverzeichnis ......................................... 44

DGUV Regel 108-007

23

DGUV Regel 108-007

3

. Stapelhilfsmittel sind zur Wiederverwendung bestimmte Hilfsmittel, die mit den Flachpaletten zu verbinden sind.

3

Allgemeine Anforderungen

allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend bescha?en sein sowie be trieben und geprü werden 4

Bau und Ausrüstung

4. .1

Gemeinsame Bestimmungen

4.1.1

Ausführung

Ihre Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen te oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein 4.1.2

Statische Anforderungen

4 .1.2.1 Sicherheit gegen Bruch gegen Bruch mindestens das Zweifache der vorgesehenen Belastung (Summe der

Vorbemerkung

on oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro Prüfzeugnisse berücksichtigt, wenn die den Prüfzeugnissen dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktive Anforderungen denen der deut- schen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 bzw. DIN EN 45011 niedergelegten

Anforderungen erfüllen

1

Anwendungsbereich

1 1

2 Diese BG-Regel ?ndet auf Lagereinrichtungen insoweit keine Anwendung, als im je-weiligen Landesbaurecht spezielle Regelungen enthalten sind.

2

Begri?sbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begri?e bestimmt: 1 2

DGUV Regel 108-007

45

DGUV Regel 108-007

auch Abschnitt 5.2 und Tabelle 7 "Einteilung der Lasten“ der DIN 18800-1 "Stahl- bauten - Teil 1: Bemessung und Konstruktion“. Für Lagereinrichtungen, die von Hand be- oder entladen werden, siehe Anhang 2

Abbildungen 2a und 2b.

Anhang 2 Abbildungen 3a und 3b.

Standsicherheitsfaktor

2a bis 3b.

Eine feste Fußbodenverbindung macht die Lagereinrichtung nicht zum Bestandteil 4.1.3

Äußere Gestaltung

erreicht werden. Siehe auch DIN 15147 "Flachpaletten aus Holz; Gütebedingungen“.

Steigkeit

Durchbiegung

Stützweite ist der Abstand zwischen zwei benachbarten Auflagern.

Siehe auch Anhang 2 Abbildung 1.

DGUV Regel 108-007

67

DGUV Regel 108-007

4.2

Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen

4.2.1

Standsicherheit

lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden: Regale aufgrund ihrer Verbindungs- und Aufstellungsart. . Besondere Sicherungen sind z. . B. . Verbindungen der Regale untereinander oder mit geeigneten Bauwerksteilen. .

Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 4a und 4b. .

4.2.2

Auau- und Betriebsanleitungen

Siehe auch DIN EN 62079/VDE 0039 "Erstellen von Anleitungen - Gliederung,

Inhalt und Darstellung". .

4.1.4

Siehe Anhang 2 Abbildung 5. .

Sind keine baulichen Maßnahmen getro?en, darf der Sicherheitsabstand nur un terschritten werden, wenn die besonderen Bestimmungen für den Betrieb von Mit dem beidseitigen Sicherheitsabstand von 0,5 m sollen Personen geschützt dermitteln im Bereich des Verkehrsweges au?alten. .

Für Einfahrregale siehe Abschnitt 4. .3. .3. .

Siehe auch:

BG-Information "Betriebliches Transportieren und Lagern" (BGI 869),

Regalbedienung" (BGI 756),

DIN 18225 "Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten". .

DGUV Regel 108-007

89

DGUV Regel 108-007

4.2.5

Anfahrschutz

Als ausreichend dimensioniert kann ein Anfahrschutz angesehen werden, wenn er eine Energie von mindestens 400 Nm aufnehmen kann. Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe Unfallverhütungsvor- schrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8). 4.2.6

Aufstellung

4.2.7

Kennzeichnung

4.2.3

Sicherungen gegen Heraus- oder Herabfallen

gesteckte Einlegeteile sowie Schubladen und Auszüge.

Siehe auch Anhang 2 Abbildung 6.

4.2.4 Sicherungen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut

Siehe auch Anhang 2 Abbildung 7.

Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8a.

Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8b.

DGUV Regel 108-007

1011

DGUV Regel 108-007

4 2 .10.2 Hauptschalter Bis zu einem Nennstrom von 16 A und einer Gesamtmotorleistung von 2 kW ist an- 4 2 .10.3 Schaltleisten 4 2 .10.4 Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen müssen mindestens mit einer Testung (BWS-T) ausgerüstet sein Schaltleisten eingebaut sind und vorwiegend dem Objektschutz dienen 4 2

Stützen angegeben sein

benden Inhalte der Betriebsanleitung deutlich erkennbar und dauerha angebracht sein 4.2.8

Sicherung von Gefahrstellen

Gefahrstellen an krabetriebenen Lagereinrichtungen mit Ausnahme von Be- und 4.2.9

Brandschutzinstallationen

4 2 9

4.2.10

Elektrische Ausrüstung von Lagereinrichtungen

4 2 .10.1 Allgemeines Die elektrische Ausrüstung von Lagereinrichtungen muss den allgemein anerkannten

Regeln der Elektrotechnik entsprechen

DGUV Regel 108-007

1213

DGUV Regel 108-007

4 3 .1.2 Bei Kragarmregalen für die Lagerung von Rundmaterial und Langgut muss sicherge- stellt sein, dass das Lagergut nicht herausfallen kann 4.3.2

4.3.2.1 Durchlaufregale müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die ein gefahrloses Einbringen und einen freien Durchlauf der Ladeeinheiten sicherstellen.

4 3 2 2

4.3.2.3 An den Aufgabe- und Entnahmestellen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein unbeabsichtigtes Herauslaufen der Ladeeinheiten verhindern.

4.3.2.4 Gefahrstellen zwischen durchlaufendem Lagergut und Regalteilen, die von Verkehrs-

4 3 2 5 4.3.3

Einfahrregale

lettenseiten nicht unterschritten werden kann

Die zur Aufnahme von Lagergut vor-

gesehenen Regalgassen gelten nicht als Verkehrswege

Auf das Zutrittverbot für Fuß

sein 4 2 zeichnet sein Sie müssen gut erreichbar und ergonomisch ausgeführt sein

Für Be

gungsrichtung eindeutig sein 4 2 .10.6 Beleuchtung Lagereinrichtungen müssen ausreichend und blendfrei beleuchtet sein

Die Beleuch

tungsinstallationen müssen so ausgeführt und angeordnet sein, dass sie gegen me 4 2 .10.7 Hilfs-Betriebsschalter Hilfs-Betriebsschalter, die Schutzeinrichtungen überbrücken, müssen als Schlüssel-

Hilfs-Betriebsschalter dürfen

dauerha gekennzeichnet sein 4. .3 4.3.1

Kragarmregale

4 3 ren Abstützpunkte des Fußsockels hinausragen, es sei denn, die Standsicherheit ist

DGUV Regel 108-007

1415

DGUV Regel 108-007

Mehrgeschossige Schrankeinrichtungen

4.3.5

Standsicherheit

Konstruktive Maßnahmen gegen Radbruch sind z. B. eine entsprechende Gestal- tung des Wagenrahmens oder Radbruchstützen.

Siehe auch Anhang 2 Abbildung 12.

Fußbodengestaltung

Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe Unfallverhütungs- vorschri "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8).

Fußbodenabstand

4.3.4

Mehrgeschossige Regal- und Schrankeinrichtungen

Lastannahmen

Treppen

Siehe auch:

AGI-Arbeitsblatt H 10 "Gitterroste im Industriebau“.

Be- und Entladestellen

Siehe Anhang 2 Abbildung 11.

DGUV Regel 108-007

1617

DGUV Regel 108-007

Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 13a und 13b.

Not-Befehlseinrichtungen

Siehe auch DIN EN ISO 13850 "Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungs-

Schutzeinrichtungen

Schaltleisten und Lichtschranken

gen werden.

Wagenabdeckungen

Solche Bauelemente sind z. B. Radachsen und Antriebselemente. Als durchtrittsicher ist im Allgemeinen eine Verdeckung anzusehen, die für die Einzellast von 100 kg an ungünstigster Stelle bemessen ist.

Kantenabstand

Dies kann z. B. durch Distanzhalter und durch auf die Kanten aufgesetzte nach giebige Abdeckungen erreicht werden.

Distanzhalter

Staub- und Kantenabdeckungen

DGUV Regel 108-007

1819

DGUV Regel 108-007

Gefahrstellen zwischen den krabetriebenen Inneneinrichtungen untereinander angesehen werden.

Siehe auch Anhang 2 Abbildung 17.

Gefahrloses Stillsetzen kann z. B. durch Schaltleisten, Lichtschranken oder gleich- wertige Einrichtungen erreicht werden; siehe Abschnitte 4.2.10.3 und 4.2.10.4. Hinsichtlich der Kopplung von Auszügen siehe Abschnitte 4.3.5.10.2 Nr. 4 und

4.3.6.7.

zugsanlagen und damit keine überwachungsbedürigen Anlagen im Sinne des

Inneneinrichtungen

Tragketten

Siehe hierzu auch DIN ISO 10823 "Hinweise zur Auswahl von Rollenkettentrieben“.

Siehe auch Abschnitt 5.2.3.1.

Seilzugsicherungen

Freigabeschalter

Kopplung von Auszügen

Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 14 bis 16.

4.3.6

Schutz gegen Gefahr bringende Bewegungen

DGUV Regel 108-007

2021

DGUV Regel 108-007

4.4.1

Betriebsanleitung

Aufstellung und Betrieb notwendigen Kenndaten und Sicherheitsmaßnahmen ent- Auflast ist das Gewicht aller auf die unterste Stapeleinheit aufgesetzten Stapel- einheiten. . 4.4.2

Kennzeichnung

gebracht sein:

Hersteller, Einführer oder Betreiber,

Baujahr,

nationalen Normen oder nach UIC (Union International des Chemins de Fer - In ternationaler Eisenbahnverband) gekennzeichnet sind. . Den nationalen Normen stehen branchen- und ?rmeninterne Regelungen gleich, wenn eine Mindesttrag

15146 Teile 2 und 3 "Vierwege-Flachpaletten aus Holz" sichergestellt ist. .

4.5.1 4

2 in der Form aus

trennt ausgewiesen sind.

Beispiel einer Kennzeichnung:

DLE/1 t/4,4 t/88

Es bedeuten:

DLE Rücklauf wirksam verhindert ist. Ersatzweise sind bei mehr als 3 t Nutzlast Einrich- optisch oder akustisch anzeigen sowie bei deren Überschreitung das Anlaufen ver- hindern oder den Bewegungsvorgang unterbrechen

In der Betriebsanleitung muss

das folgerichtige Be- und Entladen beschrieben sein 4 3 6 6

Not-Befehlseinrichtungen

einrichtung ausgerüstet sein 4 3 6 7

Kopplung von Verkleidungen

müssen, mit dem Antrieb gekoppelt sein he geschaltet sind und in ihrer Schutzfunktion als Ö?ner wirken; ein Positionsschalter, der als Schließer so angeordnet ist, dass eine einfache in seiner Schutzfunktion als Ö?ner wirkt; ein Magnetschalter mit Schutzbeschaltung oder 4 3 6 8

Handkurbeln

Handkurbeln müssen zum Schutz vor Gefahr bringenden Bewegungen mit dem An trieb gekoppelt sein Die Kopplung darf durch Hilfs-Betriebsschalter nicht außer Be Zur Ausführung von Kopplungen siehe Abschnitt 4. .3. .6. .7. .

DGUV Regel 108-007

2223

DGUV Regel 108-007

5.1.4

Verkehrswege

5.1.5

Betriebsanweisungen

Die Verpflichtung des Unternehmers zur Unterweisung der Versicherten anhand seiner Betriebsanweisungen sowie die Verpflichtung der Versicherten, diese zu befolgen, ergeben sich aus den §§ 2, 4 und 15 der Unfallverhütungsvorschri 5.1.6 (BGV A1) und für den Betrieb von Lagereinrichtungen mit elektrischer Ausrüstung die Unfallverhütungsvorschri "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) sowie DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine

Festlegungen“.

5. .2

Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen

5.2.1

Regale

Gegebenenfalls ist der Hersteller hinzuzuziehen.

88
= Baujahr 1988 4.5.2 4.5.3

Stapelhilfsmittel

5

Betrieb

5. .1

Gemeinsame Bestimmungen

5.1.1

Belastung

5.1.2

Aufstiege

5.1.3 Eine Anpassung kann z. B. durch Verstellen von Tiefenauflagen oder Wechsel von

Gitterrosten erfolgen.

DGUV Regel 108-007

2425

DGUV Regel 108-007

5 3

Darüber hinaus sind die

5 3 2 zu prüfen sind. 5 3 5 5 3 6quotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
[PDF] BG-2014-6 MINUTES OF THE OPEN SESSION MEETING OF THE

[PDF] BG-RS 2845 CB - Anciens Et Réunions

[PDF] BG-Turbo - Anciens Et Réunions

[PDF] BG-Turbo Carter 405 T16 - Anciens Et Réunions

[PDF] BG-Turbo Carter GT Turbo

[PDF] BG-Turbo Carter R21 Turbo - Anciens Et Réunions

[PDF] BG-Turbo Turbo Audi A4, A6, A8 V6 TDI

[PDF] BG-Turbo Turbo Chrysler Voyager 2,5D

[PDF] BG-Turbo Turbo Citroën C3/C4/C5 HDI 110

[PDF] BG-Turbo Turbo Golf IV TDI 110

[PDF] BG-Turbo Turbo Opel Calibra - Anciens Et Réunions

[PDF] BG-Turbo Turbo Passat TDI 130

[PDF] BG-Turbo Turbo Peugeot 306 td

[PDF] BG-Turbo Turbo Punto

[PDF] BG-Turbo Turbo Renault Clio 1,5L DCI