BGR 234 - HVBG.qxd
Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. Lagereinrichtungen und -geräte vom Oktober 1988. HVBG. Hauptverband der gewerblichen.
DGUV Regel 108-007
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.
BGR 234 Lagereinrichtungen und –geräte
5 mars 2011 Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. BGR 234. (bisherige ZH 1/428). Lagereinrichtungen und –geräte.
Lagereinrichtungen und -geräte
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1 . Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke . Regale sind z. B.
Lagereinrichtungen und -geräte
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1 . Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke . Regale sind z. B.
DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“
keine derartigen Normen vorliegen kann weiterhin die Regel „Lagereinrichtungen und -geräte“ (DGUV Regel 108-007
BGR 234
Lagereinrichtungen und -geräte müssen nach dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik entsprechend beschaffen sein sowie
Wo steht die DGUV-Regel 108-007
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt: 1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind z.
BGR 234 - HVBG.qxd
Regeln für Sicherheit und. Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel. Lagereinrichtungen und -geräte vom Oktober 1988. HVBG. Hauptverband der gewerblichen.
Lagerung von Gefahrstoffen
9 Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen . Genehmigung Bedienungsanleitung des Herstellers oder in BG-Regeln festgelegt wurden
DGUV Regel 108-007
1 Seite ........................................................... 2 ................................................ 2 .............................................. 2 .......................................... 3 ................................................ 3 4 .1 Gemeinsame Bestimmungen ...................................... 3 4 2 Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen .................... 7 4 3 4 4 4 5 für Stapelhilfsmittel .............................................. 21 ............................................................. 22 5 .1 Gemeinsame Bestimmungen ...................................... 22 5 2 Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen ..................... 23 5 3 ............................................................ 27 ........................................... 28 Bildanhang ..................................................... 33 Bezugsquellenverzeichnis ......................................... 44DGUV Regel 108-007
23DGUV Regel 108-007
3. Stapelhilfsmittel sind zur Wiederverwendung bestimmte Hilfsmittel, die mit den Flachpaletten zu verbinden sind.
3Allgemeine Anforderungen
allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend bescha?en sein sowie be trieben und geprü werden 4Bau und Ausrüstung
4. .1Gemeinsame Bestimmungen
4.1.1Ausführung
Ihre Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen te oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein 4.1.2Statische Anforderungen
4 .1.2.1 Sicherheit gegen Bruch gegen Bruch mindestens das Zweifache der vorgesehenen Belastung (Summe derVorbemerkung
on oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Euro Prüfzeugnisse berücksichtigt, wenn die den Prüfzeugnissen dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktive Anforderungen denen der deut- schen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 bzw. DIN EN 45011 niedergelegtenAnforderungen erfüllen
1Anwendungsbereich
1 12 Diese BG-Regel ?ndet auf Lagereinrichtungen insoweit keine Anwendung, als im je-weiligen Landesbaurecht spezielle Regelungen enthalten sind.
2Begri?sbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begri?e bestimmt: 1 2DGUV Regel 108-007
45DGUV Regel 108-007
auch Abschnitt 5.2 und Tabelle 7 "Einteilung der Lasten der DIN 18800-1 "Stahl- bauten - Teil 1: Bemessung und Konstruktion. Für Lagereinrichtungen, die von Hand be- oder entladen werden, siehe Anhang 2Abbildungen 2a und 2b.
Anhang 2 Abbildungen 3a und 3b.
Standsicherheitsfaktor
2a bis 3b.
Eine feste Fußbodenverbindung macht die Lagereinrichtung nicht zum Bestandteil 4.1.3Äußere Gestaltung
erreicht werden. Siehe auch DIN 15147 "Flachpaletten aus Holz; Gütebedingungen.Steigkeit
Durchbiegung
Stützweite ist der Abstand zwischen zwei benachbarten Auflagern.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 1.
DGUV Regel 108-007
67DGUV Regel 108-007
4.2Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen
4.2.1Standsicherheit
lotrechter Aufstellung im Allgemeinen angesehen werden: Regale aufgrund ihrer Verbindungs- und Aufstellungsart. . Besondere Sicherungen sind z. . B. . Verbindungen der Regale untereinander oder mit geeigneten Bauwerksteilen. .Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 4a und 4b. .
4.2.2Auau- und Betriebsanleitungen
Siehe auch DIN EN 62079/VDE 0039 "Erstellen von Anleitungen - Gliederung,Inhalt und Darstellung". .
4.1.4Siehe Anhang 2 Abbildung 5. .
Sind keine baulichen Maßnahmen getro?en, darf der Sicherheitsabstand nur un terschritten werden, wenn die besonderen Bestimmungen für den Betrieb von Mit dem beidseitigen Sicherheitsabstand von 0,5 m sollen Personen geschützt dermitteln im Bereich des Verkehrsweges au?alten. .Für Einfahrregale siehe Abschnitt 4. .3. .3. .
Siehe auch:
BG-Information "Betriebliches Transportieren und Lagern" (BGI 869),Regalbedienung" (BGI 756),
DIN 18225 "Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten". .DGUV Regel 108-007
89DGUV Regel 108-007
4.2.5Anfahrschutz
Als ausreichend dimensioniert kann ein Anfahrschutz angesehen werden, wenn er eine Energie von mindestens 400 Nm aufnehmen kann. Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe Unfallverhütungsvor- schrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8). 4.2.6Aufstellung
4.2.7Kennzeichnung
4.2.3Sicherungen gegen Heraus- oder Herabfallen
gesteckte Einlegeteile sowie Schubladen und Auszüge.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 6.
4.2.4 Sicherungen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und LagergutSiehe auch Anhang 2 Abbildung 7.
Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8a.
Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8b.
DGUV Regel 108-007
1011DGUV Regel 108-007
4 2 .10.2 Hauptschalter Bis zu einem Nennstrom von 16 A und einer Gesamtmotorleistung von 2 kW ist an- 4 2 .10.3 Schaltleisten 4 2 .10.4 Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen müssen mindestens mit einer Testung (BWS-T) ausgerüstet sein Schaltleisten eingebaut sind und vorwiegend dem Objektschutz dienen 4 2Stützen angegeben sein
benden Inhalte der Betriebsanleitung deutlich erkennbar und dauerha angebracht sein 4.2.8Sicherung von Gefahrstellen
Gefahrstellen an krabetriebenen Lagereinrichtungen mit Ausnahme von Be- und 4.2.9Brandschutzinstallationen
4 2 94.2.10
Elektrische Ausrüstung von Lagereinrichtungen
4 2 .10.1 Allgemeines Die elektrische Ausrüstung von Lagereinrichtungen muss den allgemein anerkanntenRegeln der Elektrotechnik entsprechen
DGUV Regel 108-007
1213DGUV Regel 108-007
4 3 .1.2 Bei Kragarmregalen für die Lagerung von Rundmaterial und Langgut muss sicherge- stellt sein, dass das Lagergut nicht herausfallen kann 4.3.24.3.2.1 Durchlaufregale müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die ein gefahrloses Einbringen und einen freien Durchlauf der Ladeeinheiten sicherstellen.
4 3 2 24.3.2.3 An den Aufgabe- und Entnahmestellen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein unbeabsichtigtes Herauslaufen der Ladeeinheiten verhindern.
4.3.2.4 Gefahrstellen zwischen durchlaufendem Lagergut und Regalteilen, die von Verkehrs-
4 3 2 5 4.3.3Einfahrregale
lettenseiten nicht unterschritten werden kannDie zur Aufnahme von Lagergut vor-
gesehenen Regalgassen gelten nicht als VerkehrswegeAuf das Zutrittverbot für Fuß
sein 4 2 zeichnet sein Sie müssen gut erreichbar und ergonomisch ausgeführt seinFür Be
gungsrichtung eindeutig sein 4 2 .10.6 Beleuchtung Lagereinrichtungen müssen ausreichend und blendfrei beleuchtet seinDie Beleuch
tungsinstallationen müssen so ausgeführt und angeordnet sein, dass sie gegen me 4 2 .10.7 Hilfs-Betriebsschalter Hilfs-Betriebsschalter, die Schutzeinrichtungen überbrücken, müssen als Schlüssel-Hilfs-Betriebsschalter dürfen
dauerha gekennzeichnet sein 4. .3 4.3.1Kragarmregale
4 3 ren Abstützpunkte des Fußsockels hinausragen, es sei denn, die Standsicherheit istDGUV Regel 108-007
1415DGUV Regel 108-007
Mehrgeschossige Schrankeinrichtungen
4.3.5Standsicherheit
Konstruktive Maßnahmen gegen Radbruch sind z. B. eine entsprechende Gestal- tung des Wagenrahmens oder Radbruchstützen.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 12.
Fußbodengestaltung
Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe Unfallverhütungs- vorschri "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8).Fußbodenabstand
4.3.4Mehrgeschossige Regal- und Schrankeinrichtungen
Lastannahmen
Treppen
Siehe auch:
AGI-Arbeitsblatt H 10 "Gitterroste im Industriebau.Be- und Entladestellen
Siehe Anhang 2 Abbildung 11.
DGUV Regel 108-007
1617DGUV Regel 108-007
Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 13a und 13b.
Not-Befehlseinrichtungen
Siehe auch DIN EN ISO 13850 "Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungs-Schutzeinrichtungen
Schaltleisten und Lichtschranken
gen werden.Wagenabdeckungen
Solche Bauelemente sind z. B. Radachsen und Antriebselemente. Als durchtrittsicher ist im Allgemeinen eine Verdeckung anzusehen, die für die Einzellast von 100 kg an ungünstigster Stelle bemessen ist.Kantenabstand
Dies kann z. B. durch Distanzhalter und durch auf die Kanten aufgesetzte nach giebige Abdeckungen erreicht werden.Distanzhalter
Staub- und Kantenabdeckungen
DGUV Regel 108-007
1819DGUV Regel 108-007
Gefahrstellen zwischen den krabetriebenen Inneneinrichtungen untereinander angesehen werden.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 17.
Gefahrloses Stillsetzen kann z. B. durch Schaltleisten, Lichtschranken oder gleich- wertige Einrichtungen erreicht werden; siehe Abschnitte 4.2.10.3 und 4.2.10.4. Hinsichtlich der Kopplung von Auszügen siehe Abschnitte 4.3.5.10.2 Nr. 4 und4.3.6.7.
zugsanlagen und damit keine überwachungsbedürigen Anlagen im Sinne desInneneinrichtungen
Tragketten
Siehe hierzu auch DIN ISO 10823 "Hinweise zur Auswahl von Rollenkettentrieben.Siehe auch Abschnitt 5.2.3.1.
Seilzugsicherungen
Freigabeschalter
Kopplung von Auszügen
Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 14 bis 16.
4.3.6Schutz gegen Gefahr bringende Bewegungen
DGUV Regel 108-007
2021DGUV Regel 108-007
4.4.1Betriebsanleitung
Aufstellung und Betrieb notwendigen Kenndaten und Sicherheitsmaßnahmen ent- Auflast ist das Gewicht aller auf die unterste Stapeleinheit aufgesetzten Stapel- einheiten. . 4.4.2Kennzeichnung
gebracht sein:Hersteller, Einführer oder Betreiber,
Baujahr,
nationalen Normen oder nach UIC (Union International des Chemins de Fer - In ternationaler Eisenbahnverband) gekennzeichnet sind. . Den nationalen Normen stehen branchen- und ?rmeninterne Regelungen gleich, wenn eine Mindesttrag15146 Teile 2 und 3 "Vierwege-Flachpaletten aus Holz" sichergestellt ist. .
4.5.1 42 in der Form aus
trennt ausgewiesen sind.Beispiel einer Kennzeichnung:
DLE/1 t/4,4 t/88
Es bedeuten:
DLE Rücklauf wirksam verhindert ist. Ersatzweise sind bei mehr als 3 t Nutzlast Einrich- optisch oder akustisch anzeigen sowie bei deren Überschreitung das Anlaufen ver- hindern oder den Bewegungsvorgang unterbrechenIn der Betriebsanleitung muss
das folgerichtige Be- und Entladen beschrieben sein 4 3 6 6Not-Befehlseinrichtungen
einrichtung ausgerüstet sein 4 3 6 7Kopplung von Verkleidungen
müssen, mit dem Antrieb gekoppelt sein he geschaltet sind und in ihrer Schutzfunktion als Ö?ner wirken; ein Positionsschalter, der als Schließer so angeordnet ist, dass eine einfache in seiner Schutzfunktion als Ö?ner wirkt; ein Magnetschalter mit Schutzbeschaltung oder 4 3 6 8Handkurbeln
Handkurbeln müssen zum Schutz vor Gefahr bringenden Bewegungen mit dem An trieb gekoppelt sein Die Kopplung darf durch Hilfs-Betriebsschalter nicht außer Be Zur Ausführung von Kopplungen siehe Abschnitt 4. .3. .6. .7. .DGUV Regel 108-007
2223DGUV Regel 108-007
5.1.4Verkehrswege
5.1.5Betriebsanweisungen
Die Verpflichtung des Unternehmers zur Unterweisung der Versicherten anhand seiner Betriebsanweisungen sowie die Verpflichtung der Versicherten, diese zu befolgen, ergeben sich aus den §§ 2, 4 und 15 der Unfallverhütungsvorschri 5.1.6 (BGV A1) und für den Betrieb von Lagereinrichtungen mit elektrischer Ausrüstung die Unfallverhütungsvorschri "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) sowie DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: AllgemeineFestlegungen.
5. .2Besondere Bestimmungen für Lagereinrichtungen
5.2.1Regale
Gegebenenfalls ist der Hersteller hinzuzuziehen.
88= Baujahr 1988 4.5.2 4.5.3
Stapelhilfsmittel
5Betrieb
5. .1Gemeinsame Bestimmungen
5.1.1Belastung
5.1.2Aufstiege
5.1.3 Eine Anpassung kann z. B. durch Verstellen von Tiefenauflagen oder Wechsel vonGitterrosten erfolgen.
DGUV Regel 108-007
2425DGUV Regel 108-007
5 3Darüber hinaus sind die
5 3 2 zu prüfen sind. 5 3 5 5 3 6 Vierwege-Flachpaletten aus Holz nach DIN 15146 "Vierwege-Flachpaletten aus Holz, Teil 2 (800 mm x 1200 mm) und Teil 3 (1000 mm x 1200 mm) dürfen in Ab1000 kg bis 1500 kg belastet werden
Palettenlast aufnehmen. Bei nicht genormten Paletten für spezielle Lagerung sind entsprechenden Belastungsart und der Auflagebedingungen Einzelnachweise zu führen. Flachpaletten aus Holz müssen bei Neubescha?ung DIN 15147 "Flachpaletten ausHolz; Gütebedingungen entsprechen
pelt werden 5 3 72,0 betragen
Siehe auch Abschnitt 4. .1. .2. .5. .
5.2.2 5 2 2 die hierzu beauragt und mit den Sicherheitseinrichtungen ausreichend vertraut gemacht worden sind. tion" (BGV A1). .Siehe auch Abschnitt 4. .1. .4. .4. .
Dies wird z. . B. . durch Absperrungen erreicht. . 5.2.3 5 2 35.2.3.2 Krabetriebene Inneneinrichtungen dürfen nur von Personen in Gang gesetzt wer-
den, die hierzu beauragt und mit den Schutzeinrichtungen ausreichend vertraut gemacht worden sind. tion" (BGV A1). . 5.2.4Einfahrregale
5 2 4.1 Die Versicherten sind mit den Besonderheiten der Regaleinrichtung durch entspre-chende Unterweisung vertraut zu machen.
5 2 4 2 5 2 4 3 Einfahrregale dürfen nicht betreten werden. Auf das Verbot ist hinzuweisen.Siehe auch Abschnitt 4. .3. .3. .1. .
DGUV Regel 108-007
2627DGUV Regel 108-007
stand geprü werden Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungen zu führen Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung aus- reichende Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel besitzt und mit den einquotesdbs_dbs27.pdfusesText_33[PDF] BG-RS 2845 CB - Anciens Et Réunions
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