[PDF] Flurförderzeuge 1 ??? 2013 Hinsichtlich der Verwendung





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BGV D27 Unfallverhütungsvorschrift - Flurförderzeuge Fassung

BGV D27. Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“. Stand 10/2005 2. Auflage. Herausgeber. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst.



DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“

1 ???? 1995 DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D 27). Deutsche Gesetzliche. Unfallversicherung e.V. (DGUV). Glinkastraße 40. 10117 Berlin.



Flurförderzeuge

1 ??? 2013 Hinsichtlich der Verwendung von Flurförderzeugen zum Verziehen von Schienenfahrzeu- gen siehe § 27 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 73 „Schienenbahnen ...



BGV D27 Durchführungsanweisungen Flurförderzeuge

BGV D27. Durchführungsanweisungen vom Januar 2002. Aktualisierter Nachdruck April 2004 zur Unfallverhütungsvorschrift. Flurförderzeuge. (bisher VBG 36).



BGV D 27 Flurförderzeuge §7

BGV D 27 § 7. Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen. (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder.



M US TER-UVV

BGV D27. Flurförderzeuge. (bisher VBG 36) vom 1. Juli 1995 in der Fassung vom 1. Januar 1997. I. Geltungsbereich. § 1. Geltungsbereich.



Flurförderzeuge

BGV D27. Gültig ab 1. Oktober 1995 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen*) vom Januar 2002. D27. Unfallverhütungsvorschrift.



DGUV Vorschrift 68 - Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge

1 ???? 1995 zeuge“ (VBG 12 b) wurden mit Inkraftreten der Unfallverhütungsvorschrif „Flurförderzeuge“. (BGV D27) außer Kraf gesetzt; siehe § 41.



DGUV Vorschrift 68

1 ??? 1997 BGV D27. 7. (4) Mitgänger-Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Flur- förderzeuge die durch einen mitgehenden ...



BGV D 27

BGV D 27. 4. B. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von. Flurförderzeugen besonderer Bauart. § 22 Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrer- oder.

August 2013

68

Impressum

Herausgeberin

Berufsgenossenscha? Holz und Metall

Isaac-Fulda-Allee ??

????? Mainz

Telefon:

Fax:

Internet:

www.bghm.de überarbeiteter Nachdruck der Ausgabe August ????. schri?lichen Einwilligung der BGHM.

DGUV Vorschri? ??

Vorbemerkung ........................................................................ I.

Geltungsbereich

§ ? Geltungsbereich

II.

Begri?sbestimmungen

§ ? Begri?sbestimmungen

III. Bescha?enheit ........................................................................ § ? Bescha?enheit ........................................................................ IV.

Betrieb

A . Gemeinsame Bestimmungen

§ ? Allgemeines ........................................................................

§ ? Betriebsanweisung

§ ? Standsicherheit........................................................................

§ ?? Beladung

§ ?? Fahren

§ ?? Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten § ?? Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselau?auten

§ ?? Flüssiggasantrieb

§ ?? Einsatz im Freien

§ ?? Abgase

besonderer Bauart

Inhaltsverzeichnis

5 6 C. Besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Versicherten

§ ?? Mitnahme von Versicherten

mit Arbeitsbühnen

§ ?? Abstandshaltung

§ ?? Kennzeichnung von Zugangsverboten

§ ?? Nebenarbeiten

§ ?? Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern

§ ?? Durchgangsverkehr

V.

Prüfung

§ ?? Wiederkehrende Prüfungen

§ ?? Prüfumfang

§ ?? Prüfnachweis ........................................................................ VI.

Ordnungswidrigkeiten

§ ?? Ordnungswidrigkeiten

VII.

§ ?? Inkra?treten

7

Anhang

Auszug aus der DGUV Vorschri? ?? "Verwendung von Flüssiggas" § ?? Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor

Anhang

Auszug aus der DGUV Vorschri? ?? "Schienenbahnen"

§ ?? Zusatzbestimmungen für das Bewegen von Schienenfahr zeugen ohne Einsatz von Triebfahrzeugen

Anhang ?

Quellenverzeichnis ........................................................................ 8

Hinweis:

DGUV Vorschri? ist die aktuelle Bezeichnung für Unfallverhütungsvorschri?en nach

§?? SGB VII.

Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvor-

DGUV Vorschri?en.

Wirtscha?sraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prü?erichte berücksichtigt, wenn die den Prü?erichten dieser Stellen zugrundeliegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normen reihe EN ????? niedergelegten Anforderungen erfüllen.

Vorbemerkung

9 I.

Geltungsbereich

§ ? Geltungsbereich

bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung. 10 II.

Begri?sbestimmungen

§ ? Begri?sbestimmungen

ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie: zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen er- zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und Hub- und Senkbewegung in einer geraden und senkrechten oder nahezu senkrechten derzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

verwendet. z. B. mit hochklappbaren Fahrerstandplattformen, ausgerüstet sein.

11Begri?sbestimmungen

(?) Regalstapler im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri? sind Seitenstapler, Dreisei- tenstapler und Quergabelstapler, die zum Ein- oder Auslagern ganzer Ladeeinheiten eingerichtet sind. zeuge ohne Standplatz oder mit nicht hebbarem Standplatz oder mit einem bis , m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer. ge einschließlich ihrer Last und festen Teilen der Umgebung. () Kriechgeschwindigkeit im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri ist eine Geschwin- digkeit bis , km/h. () Bodenfrei Heben im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschri ist ein Anheben der Last oder des Lastaufnahmemittels bis , m über Flur. zeuge steuern.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ??:

Begrisbestimmungen

12 13 III.

Bescha?enheit

§ ? Bescha?enheit

men, wenn die Voraussetzungen der §§ ? und ? der Maschinenverordnung erfüllt sind.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

mung mit den Bescha?enheitsanforderungen der Maschinenverordnung erhalten bleiben. () Absatz gilt nicht für und bis zum . Dezember in den Verkehr gebracht worden sind, ar in der Fassung vom . Januar entsprechen und bis zum . De zember in den Verkehr gebracht worden sind. Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ? Nr. ?: außer Kra? gesetzt; siehe § ??. derzeuge nach Absatz .

Beschaenheit

14 tens am ?. Januar ???? mindestens den Anforderungen der Richtlinie des Rates vom ??. November ???? über Mindestvorschri?en für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (??/???/EWG) entsprechen.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

zung in deutsches Recht erfolgt(e) als Betriebssicherheitsverordnung. 15 IV.

Betrieb

A . Gemeinsame Bestimmungen

§ ? Allgemeines

Soweit nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Bestimmungen dieses Abschnittes

IV an Unternehmer und Versicherte.

§ ? Betriebsanweisung

in schri?licher Form zu erstellen.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

rücksichtigen. Die Betriebsanweisung sollte insbesondere beinhalten: falls das Verbot der Mitnahme von Versicherten zutre?endenfalls die Verwendung von Arbeitsbühnen zutre?endenfalls den Transport feuerflüssiger Massen Verpflichtung der Fahrer, die vom Hersteller oder Lieferer mitgelieferte Betriebsanlei- tung zu beachten und bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor organisatorische Maßnahmen zur Immissi- onsminderung, z. B. Motorwartung, Abstellbereiche, Haltezonen, verbotene Fahrbe reiche; siehe auch Technische Regeln für Gefahrsto?e (TRGS) ??? "Abgase von Die selmotoren"

Betrieb

16 anderer Arbeitsschutzvorschri?en aufgenommen werden. mation ???-??? "Sicherheit durch Betriebsanweisungen".

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

nehmen. Dabei sollten Inhalt und Zeitpunkt der Bekanntgabe schri?lich festgehalten und sollte ferner in die wiederkehrende Unterweisung der Versicherten einbezogen werden. () Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsanweisung beachtet wird. () Die Versicherten haben die Betriebsanweisung zu beachten.

Durchführungsanweisungen zu § ?:

benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass dass bei einer Fahrerkabine die Türen geschlossen,

Bügeltüren geschlossen,

Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht oder

Fahrersitzgurte angelegt

werden.

Betrieb

17 rersitz oder Fahrerstand Personen nur beau?ragen, die mindestens ?? Jahre alt sind,

Der Au?rag muss schri?lich erteilt werden.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

derzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie als auch eine Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten erforderlich; siehe auch DGUV Grundsatz ???-??? "Ausbildung und Beau?ragung der Fahrer von Flur- Fahrerausweis erfolgen und gilt immer nur für den Betrieb, für den die Beau?ragung erteilt wurde. Der Fahrerausweis ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. Die Beau?ragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeit- Aufsicht bedeutet, dass seitens des Aufsichtführenden die jeweilige Arbeitsaufgabe be- dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G ?? "Fahr-, Steu-

Betrieb

18 Vorsorge nach dem Berufsgenossenscha?lichen Grundsatz G ?? "Fahr-, Steuer- und Über- nen beauragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

fern gilt dann § ? Abs. ?. mit beauragt sind.

Durchführungsanweisungen zu § ? Abs. ?:

§ ? Standsicherheit

Durchführungsanweisungen zu § ?:

zu schnelles Kurvenfahren

Fahren mit angehobener Last

Fahren gegen Hindernisse (auch oberhalb des Fahrweges)

Verfahren pendelnder Lasten

Neigen des Mastes nach vorn

Fahren auf unebenen Wegen

Betrieb

19

Überlastung

starken Wind fahren oder Bremsen oder bei Kurvenfahrt umgehend zu melden.

Durchführungsanweisungen zu § ?:

zu großes Lenkungsspiel schadha?e Reifen fehlender erforderlicher Lu?druck auf Reifen unwirksame Betriebs- und Feststellbremse defekte Sicherung der Gabelzinken gegen Herausheben und Verschieben

Risse an tragenden Teilen (z. B. Hubmast)

Der Unternehmerbegri? ist nicht personenbezogen. Es sind alle Vorgesetzten betro?en, auf die Unternehmeraufgaben übertragen worden sind.

Betrieb

20

§ ?? Instandsetzungsarbeiten

kundige Personen beau?ragen.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Fachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und seiner praktischen Er- Dies sind z. B. Kundendienstmonteure der Hersteller. () Unter dem angehobenen Lastaufnahmemittel und dem angehobenen Fahrer- oder gegen unbeabsichtigtes Absinken gesichert ist.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn angehobene Hubschlitten und angehobene Innen besonders dafür vorgesehene Bolzen, zer, Halten mit Hilfe eines Hebezeugs, z. B. Flaschenzug, Schienenlau?atze,

§ ?? Beladung

herabfallen oder sich unbeabsichtigt verschieben kann.

Betrieb

21

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

§ ?? Fahren

auf die Fahrbahn hat oder eingewiesen wird.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Die Forderung nach ausreichender Sicht auf die Fahrbahn ist z. B. erfüllt, wenn das Flur- kann. Bei nicht ausreichender Sicht sind Hilfsmittel nach Maßgabe des Herstellers, z. B. Spie- gel, Kamera und Monitor, akustische und visuelle Warnhinweise, Sensoren zur Erkennung Last) verfahren werden, ist die Forderung nach ausreichender Sicht auf die Fahrbahn auch erfüllt, wenn der Fahrer unter der Last hindurch die Fahrbahn einsehen kann. Muss mit Frontgabelstaplern ausnahmsweise eine große Last, die die Sicht auf die Fahr- digkeit verfahren werden.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Fahrbahn ungünstig beeinflusst werden.

Betrieb

22
angehobener Last darf nur zum Aufnehmen und Absetzen der Last verfahren werden. triebsbedingungen vereinbar sind oder Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ? Nr. ?: als bodenfrei angehobener Last verfahren, die der Unternehmer hierfür bestimmt hat. mast verfahren werden, soweit dies erforderlich ist, um ein unbeabsichtigtes Bewegen der Last zu vermeiden. seitig geführt werden. beleuchteten Verkehrswegen nur eingesetzt werden, wenn sie mit einer ausreichenden Beleuchtungseinrichtung ausgerüstet sind und diese eingeschaltet ist.

Betrieb

23

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Die Forderung nach einer ausreichenden Beleuchtungseinrichtung wird z. B. erfüllt durch Beleuchtungseinrichtungen, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ent- sprechen. § ?? Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten nehmen und Absetzen der Last nach vorne geneigt werden. cher ist, abgesetzt werden.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

als , m über Flur nur aufgenommen oder abgesetzt werden, wenn sie mit einem

Fahrerstand.

() Lasten dürfen nicht in Verkehrs- und Fluchtwegen, nicht vor Sicherheitseinrichtun stellt werden.

Betrieb

24
dert werden, wenn der Aufzug hierfür geeignet ist. hierfür freigegeben sind.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

hochgeklappt wird. () Der Fahrer hat bei der Ein- und Ausfahrt in bzw. aus dem Fahrkorb darauf zu achten, dass sich keine Personen im Fahrkorb aualten.

Durchführungsanweisungen zu § ??:

Betrieb

25
einrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, zu das Lastaufnahmemittel in die tiefste Stellung zu fahren, nach unten zu neigen, den Antriebsmotor abzustellen und Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ? Nr. ?: Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn der Schlüssel aus dem Schalt- oder Anlassschloss abgezogen und vom Fahrer an sich genommen wird.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Betrieb

26

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

() Versicherte dürfen nicht: sich auf der Last, unter der angehobenen Last, dem angehobenen Lastaufnah- memittel oder dem angehobenen Fahrer- oder Bedienplatz aualten, das angehobene Lastaufnahmemittel betreten, sofern es hierfür nicht einge- richtet ist und Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ? Nr. ?:

§ ?? geregelt.

Betrieb

27
§ ? Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselauauten Fahrzeug gegen Rollen, erforderlichenfalls auch gegen Kippen, gesichert ist.

Durchführungsanweisungen zu § ?? Abs. ?:

Die Forderung hinsichtlich der Sicherung des Fahrzeugs gegen Rollen ist beim Befahren siehe auch § ?? Abs. ? Nr. ? der DGUV Vorschri? ?? "Fahrzeuge". tungen erforderlich, wenn wicht ausgelegt sind oderquotesdbs_dbs27.pdfusesText_33
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