[PDF] Informationen zur Barrierefreiheit des Hotels "Villa Sevasti"- von A-Z
[PDF] Informationen zur bilingualen Ausbildung am ZfsL Leverkusen
[PDF] Informationen zur DBV-Winterthur Versicherung
[PDF] Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle für
[PDF] Informationen zur ERSTKOMMUNION 2016 in den Pfarrgemeinden
[PDF] Informationen zur Externenprüfung zum/zur Erzieher/in
[PDF] Informationen zur Gartenträume 2012 in Rheinberg in der Messe
[PDF] Informationen zur Gebäudeeinmessung
[PDF] Informationen zur heimparenteralen Ernährung
[PDF] Informationen zur IPA-Tour nach Sri Lanka
[PDF] Informationen zur Klausur „Rechnungslegung von
[PDF] Informationen zur nächsten Erstkommunion in unseren Pfarreien.
[PDF] Informationen zur Neuanmeldung beim
[PDF] Informationen zur offenen Ganztagsschule
[PDF] Informationen zur Online-Außerbetriebsetzung
AMBULANTE
SPEZIALFACHÄRZTLICHE
VERSORGUNG
INTERDISZIPLINÄR IN
PRAXEN UND KLINIKENAKTUALISIERTE
AUSGABE
AUGUST
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ist gestartet und wird seitdem kontinuierlich er- weitert. In dem Versorgungsbereich werden Patienten ambulant behandelt - von niedergelassenen Fach den "klassischen Sektoren soll das Angebot die medizinische Versorgung von Patienten mit seltenen und bestimmten schweren Erkrankungen verbessern.
Die Vorgaben für die ASV macht der Gemeinsame
Bundesausschuss unter Beteiligung des GKV-Spitzen
verbandes, der Deutschen Krankenhausgesellscha
Wesentliche Eckpunkte hatte der Gesetzgeber mit
dem neu gefassten Paragrafen b im Sozial- gesetzbuch V vorgegeben. kommt die ASV in Betracht? Wer übernimmt die men? Auf diese und andere Fragen nden Sie auf den folgenden Seiten Antworten. Dabei werden Sie die ASV ein sektorenverbindendes Angebot ist und Das He bietet Ihnen einen Einstieg in die Thematik.
Versorgung wissen wollen, gehen Sie auf unsere
Internetseite www.kbv.de/asv. Dort nden Sie
weitere Informationen für sich und Ihre Patienten.
ASV: Behandlung in Praxis und Klinik Seite
Der Versorgungsbereich im Überblick
Seite
ASV Konkret: Die Indikationen
Seite
Fokus: Onkologische Erkrankungen
Seite
Fokus: Seltene Erkrankungen
Seite
Reportage: Die Etablierung der
ASV-Versorgung
Seite
Fokus: Rheumatologische Erkrankungen
Seite
Wissen für ASV-Ärzte
Seite
Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV
Seite
Abrechnung und Vergütung
Seite
Verordnungen und Formulare in der ASV
Seite
Das "ABC der ASV
Seite
FÜR PATIENTEN MIT SCHWEREN
ODER SELTENEN ERKRANKUNGEN
Die ASV ist noch relativ jung. Im Jahr
mit den gastrointestinalen Tumoren und der Tuberkulose gestartet, kommen nach und nach weitere Indikationen dazu. Der Gesetzgeber, der das Versor- gungsangebot angestoßen hat, will mit der ASV sicherstellen, dass Patienten mit bestimmten schweren oder seltenen Er- krankungen durch die Kooperation von
Spezialisten verschiedener Fachdiszipli-
nen Zugang zu einer qualitativ hochwer- tigen Diagnostik und Therapie erhalten.
Aus diesem Grund sollen Arztpraxen und
lante medizinische Versorgung der meist schwerkranken Patienten übernehmen.Auch der Behandlungsumfang, also welche Leistungen im Rahmen der ASV abgerechnet werden dürfen, wird für jedes Krankheitsbild genau deniert.
ASV HAT IHRE
EIGENEN "GESETZE
Mit der ASV ist ein neuer Versorgungs-
nen niedergelassene Ärzte und Klinik-
Das allein ist schon ein Grund, weshalb
de Seiten praktikabel sind. Der Bundes- mantelvertrag - das Regelwerk für die keine Anwendung. Auch die Abrech- nung und die Vergütung laufen anders.
So werden alle Leistungen zu festen
RICHTLINIE REGELT
VERSORGUNGSBEREICH
Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) - das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von erhielt den Aurag, die Rahmenbedin- gungen festzulegen. In einer Richtlinie wurden die Anforderungen an die ASV für alle ASV-Indikationen gelten. So ist vorgeschrieben, dass die Behandlung erfolgen hat. In Anlagen zur ASV-Richtli- nie werden die übergreifenden Regelun- gen dann für jede einzelne Erkrankung konkretisiert. Dabei geht es um Fragen sicherung gestellt?
ASV: BEHANDLUNG
IN PRAXIS UND KLINIK
VORTEILE DES
VERSORGUNGSBEREICHS:
Zusammenarbeit von Vertrags-
unterschiedlicher Fachdisziplinen
Gleiche Wettbewerbs-
bedingungen für Praxen
Vergütung zu festen Preisen
Mengenbegrenzung
Bundesweit einheitlich geregelt
KBV PRAXISWISSEN ASV
verbindend sind Kennzeichen lichen Versorgung (ASV). Doch wie funktioniert der neue Versor- gungsbereich? Wer übernimmt die Behandlung der Patienten, wie sind die Strukturen und wer arbeitet mit wem zusammen?
Wir stellen Ihnen die wichtigsten
Regeln vor.DIE ERKRANKUNGEN
Erkrankungen mit besonderem Krank-
heitsverlauf, zum Beispiel onkologische und rheumatologische Erkrankungen
Schweren Verlaufsformen von Erkrankun
zum Beispiel Herzinsu?zienz (NYHA
Stadium -?) und Multiple Sklerose
Seltenen Erkrankungen und Erkran
zum Beispiel Tuberkulose, Marfan-
Syndrom, pulmonale Hypertonie und
Mukoviszidose
Hochspezialisierten Leistungen, zum
Beispiel CT-/MRT-gestützte interventio
nelle schmerztherapeutische Leistungen
DER VERSORGUNGSBEREICH
IM ÜBERBLICK
DIE PATIENTEN: ASV FÜR WEN
DAS BESONDERE AM ANGEBOT
KBV PRAXISWISSEN ASV
EBENE
TEAMLEITUNG
Der Teamleiter koordiniert die
Versorgung fachlich und orga
nisatorisch. Bei ihm laufen alle
Patienten der erste Ansprechpart-
ner. Die Aufgabe des Teamleiters
übernimmt in der Regel der Fach
arzt, der die Patienten aufgrund seiner Fachkunde schwerpunkt- bei der Tuberkulose der
Pneumologe.EBENE
MITGLIEDER KERNTEAM
Die Mitglieder des Kernteams
Kenntnisse und Erfahrungen bei
der Behandlung der jeweiligen
Krankheit mitwirken. Sie arbeiten
eng mit dem Teamleiter zusammen.
Es ist vorgesehen, dass die Mit-
glieder des Kernteams bei Bedarf an mindestens einem Tag in der
Woche eine Sprechstunde in der
Praxis des Teamleiters anbieten.
Hinweis:
ANZEIGE BEIM ERWEITERTEN
LANDESAUSSCHUSS
sammen arbeiten. Welche Ärzte dem jede Krankheit genau festgelegt - eben- so die erforderlichen Kooperationen, beispielsweise mit sozialen oder pallia- tivmedizinischen Diensten.
DIESE ÄRZTE ÜBERNEHMEN
DIE BEHANDLUNG
Wenn die Anforderungen und Vorausset-
zungen der ASV-Richtlinie erfüllt werden.
Wenn das gegenüber dem erweiterten
Landesausschuss der Ärzte und Kran-
kenkassen unter Beifügung entspre chender Belege angezeigt worden ist.
ORT DER BEHANDLUNG
SEKTORENVERBINDENDE
KOOPERATION
EBENE
HINZUZUZIEHENDE FACHÄRZTE
Psychotherapeuten sind solche,
deren Kenntnisse und Erfahrun gen typischerweise bei einem ort muss ebenfalls in angemes sener Entfernung von der Praxis des Teamleiters liegen.
ASVTEAM
KERNTEAM
ZUSAMMEN?
SETZUNG &
AUFGABEN
?KBV PRAXISWISSEN ASV
QUALITÄTSSICHERUNG
Schon der Name ambulante spezialfach-
Qualikationen voraussetzt. Die Team-
mitglieder müssen über ausreichend
Erfahrung in der Behandlung der Er-
krankungen verfügen und sich auf dem gesehen, dass der G-BA eine eigene rungs-Anlage für die ASV erarbeitet.
Paragraf Absatz SGB V die Anfor-
derungen für an der ASV teilnehmende gelt werden.
SÄCHLICHE UND
ORGANISATORISCHE
ANFORDERUNGEN
Der Gemeinsame Bundesausschuss
legt für jede Erkrankung fest, welche
Anforderungen das ASV-Team erfüllen
bildgebenden Diagnostik über eine -Stunden-Notfallversorgung bis zum
Vorhalten einer Intensivstation reichen.
Doch nicht alles kann und muss das
Team selbst vorhalten. Es reicht, wenn
die Ärzte mit Einrichtungen (zum Bei- die das Geforderte bereitstellen.
FACHARZTSTATUS VERSUS
FACHARZTSTANDARD
Die Teammitglieder sind allesamt Fach-
tet, die Diagnosestellung und leitende in die Behandlung einbezogen werden (Facharztstandard) - jedoch nur unter
Verantwortung eines Teammitglieds,
das zur Weiterbildung befugt ist. Dies gilt für Praxen genauso wie für die Kran-
VERTRETUNG
bei Krankheit, Urlaub etc. vertreten lassen. Der Vertreter muss dieselben
Anforderungen erfüllen wie der ASV-
dem erweiterten Landesausschuss und der ASV-Servicestelle mitzuteilen.
ÜBERWEISUNGEN
Die Überweisung in den ASV-Bereich
kann je nach Indikation für ein oder für mehrere Quartale erfolgen. Zum Zeit- punkt der Überweisung muss eine gesi- cherte Diagnose vorliegen, bei seltenen
Erkrankungen und rheumatologischen
Erkrankungen reicht eine Verdachtsdia-
gnose. Der ASV-Arzt informiert seinen
überweisenden Kollegen über die Auf-
nahme und den Abschluss der ambulan-
Soll ein Patient von einem ASV-Team
betreut werden, dem auch sein behan- dieser keine Überweisung ausstellen.
Dies gilt ebenso, wenn Patienten nach
ASV-Team der Klinik weiterbehandelt
werden. Auch zwischen den Mitgliedern des ASV-Kernteams (erste und zweite
Ebene) sind keine Überweisungen erfor-
derlich, sondern nur, wenn ein ASV-
Facharzt aus der dritten Ebene hinzu-
gezogen wird.
BEHANDLUNGSUMFANG
neue Untersuchungs- und Behandlungs- methoden (Stichwort: Verbotsvorbehalt).
Welche Leistungen das sind, wird für
jede Erkrankung in der jeweiligen
Anlage zur ASV-Richtlinie festgelegt:
In einem "Appendix sind alle Gebüh-
renordnungspositionen aufgeführt, die für die jeweilige Erkrankung abgerechquotesdbs_dbs7.pdfusesText_13