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22 jan 2015 · tenen Marfan-Syndrom leiden, sowie Patientinnen, die an gynäkologi- schen Tumoren Der G-BA hatte die Rahmenrichtlinie zur ASV im März 2013 beschlos - sen https://www g-ba de/informationen/beschluesse/zum-



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[PDF] Teilnahmeanzeige zur Indikation Marfan-Syndrom - KV Berlin

26 juil 2019 · ➢ dass die Information des Patienten nach § 15 Satz 2 ASV-RL dokumentiert wird Die Anzeigesteller versichern, durch eine geeignete 



[PDF] ASV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

weitere Informationen für sich und Ihre Patienten Ihre Kassenärztliche die ASV nicht zur regulären vertragsärzt- zum Beispiel Tuberkulose, Marfan-



[PDF] Bessere Behandlungsmöglichkeiten bei Marfan-Syndrom und

22 jan 2015 · tenen Marfan-Syndrom leiden, sowie Patientinnen, die an gynäkologi- schen Tumoren Der G-BA hatte die Rahmenrichtlinie zur ASV im März 2013 beschlos - sen https://www g-ba de/informationen/beschluesse/zum-



[PDF] Marfan-Syndrom - Die Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Kooperationen zur Erfüllung der personellen Anforderungen gemäß § 3 ASV- RL c Landesausschuss behält sich vor, zusätzlich erforderliche Informationen



[PDF] Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen

1 juil 2016 · Zur Gruppe der Patientinnen mit Marfan-Syndrom im Sinne der Die Information des Patienten nach § 15 S 2 ASV-RL wird dokumentiert 5



[PDF] Merkblatt - KVBB

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gemäß § 116 b SGB V Marfan -Syndrom Informationen oder notwendigen ergänzenden Stellungnahmen nach den Zur Gruppe der Patienten mit Marfan-Syndrom im Sinne der Richtlinie 



[PDF] Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit zu den

12 mai 2017 · Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ASV B Marfan‐Syndrom oder Tuberkulose) sowie die Versorgung mit Diese Informationen liegen jedoch in der Datengrundlage



[PDF] ASV-RL - GKV-Spitzenverband

19 déc 2019 · k) Marfan-Syndrom SGB V das Nähere zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), die durch Leistungserbringer nach Knochenszintigraphie) erhältlichen Informationen zur Morphologie keine Entscheidung



[PDF] 2019_05_06 ASV-AV _ab 16082018 Lesefassung - Deutsche

Zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) vereinbaren gemäß § 116b Abs 6 Satz 12 SGB V der derungen der Informationen zum ASV-Team) werden ASV-Teammitgliedern, die k) Marfan-Syndrom 2K0100 30 06 2015

[PDF] Informationen zur Barrierefreiheit des Hotels "Villa Sevasti"- von A-Z

[PDF] Informationen zur bilingualen Ausbildung am ZfsL Leverkusen

[PDF] Informationen zur DBV-Winterthur Versicherung

[PDF] Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle für

[PDF] Informationen zur ERSTKOMMUNION 2016 in den Pfarrgemeinden

[PDF] Informationen zur Externenprüfung zum/zur Erzieher/in

[PDF] Informationen zur Gartenträume 2012 in Rheinberg in der Messe

[PDF] Informationen zur Gebäudeeinmessung

[PDF] Informationen zur heimparenteralen Ernährung

[PDF] Informationen zur IPA-Tour nach Sri Lanka

[PDF] Informationen zur Klausur „Rechnungslegung von

[PDF] Informationen zur nächsten Erstkommunion in unseren Pfarreien.

[PDF] Informationen zur Neuanmeldung beim

[PDF] Informationen zur offenen Ganztagsschule

[PDF] Informationen zur Online-Außerbetriebsetzung

Nr. 05 / 2015 Seite 1 von 2

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arbeit und Kommunikation

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ren Berlin, 22. Januar 2015 - Patientinnen und Patienten, die an dem sel- tenen Marfan r- den. Entsprechende Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin gefasst. Im Februar 2014 und im Dezember 2013 hatte der G-BA bereits zur ambulanten spezialfach-

Tuberkulo

se und Mykobakteri- ose be schlossen. Das Marfan-Syndrom ist eine genetisch bedingte seltene Erkrankung, die zahlreiche Organ e betreffen kann, insbe s ondere die Hauptschlag- ader und das Herz sowie das Skelettsystem. Der Beschluss zu den gy- bezieht sich auf schwere Verlaufsformen von des Brustkrebses. nach dem alten § zentriert und auch innerhalb dieser sehr ungleich verteilt", sagte Dr. Re- gina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende scheidend zur Verbesserung des Verso rgungsangebots für Patientinnen und Patienten mit seltenen oder komplexen Erkrankungen beitragen Wir definieren sektorenübergreifend gleiche Rahmenbedingungen für Die i n- der diagnosespezifisch jeweils erforderlichen und die Koordination der

Versorgung durch den Teamleiter stellen

den entscheidenden Zusatz- nutzen der ASV für die Patientenversorgung dar. Ich hoffe sehr, dass die Vernetzung im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten Gebrauch machen werden." Die Beschlüsse des G-BA konkretisieren die Versorgung zu Marfan- han dlung und Beratung von Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus legt, die eine solche Versorgung anbieten wollen.

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Pressemitteilung Nr. 05 / 2015

vom 22. Januar 2015

Die Behandlung

erfolgt durch ein Ärzteteam, das sich aus einer Teamlei- tung, einem Kernteam und bei medizinischer Notwendigkeit hinzuzuzie- sammensetzt. sen. Diese regelt die allgemeinen Anforderungen an Diagnostik und Be- handlung, die für alle in den Anlagen konkretisierten schweren Verlaufs-

Erkrankungen und Erkran

Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen gleichermaßen gelten. Gese tzliche Grundlage der ASV ist § 116b SGB V, dessen Neufassung mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) im Jahr 2012 in

Kraft trat

l- tungserbringer ausgedehnt und wird seitdem kontinuierlich vom G-BA zu einem sektorenübergreifenden Versorgungsbereich ausgebaut. Die heutigen Beschlüsse werden dem BMG zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bun- desanzeiger in Kraft. Beschlusstexte und Tragende Gründe werden in https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum- aufgabenbereich/20/ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemein- bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizini- schen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozia lgesetzbuches (SGB V).

Entsprechend der Patientenbeteiligung

s- verordnung nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an den Beratungen des

G-BA mitberatend teil und haben ein Antragsrecht.

Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalogquotesdbs_dbs17.pdfusesText_23