Bauen ohne Baubewilligung
Bauen ohne Baubewilligung von der Aufforderung ein nachträgliches Baugesuch einzureichen bis zur Ersatzvornahme. Stand: September 2021. Abkürzungen:.
Recht informiert. Der Newsletter von Pfisterer Rechtsanwälte
Bauen ohne Baubewilligung hat im Aargau in der Regel zwei Konsequenzen: Erstens wird die Gemeinde einschreiten und einen. Baustopp verfügen. Sie fordert auf
Bauen ohne Bewilligung in
Grundsatz: Baubewilligungspflicht. Wer bauen will braucht eine Baubewilligung. Für grosse Bauten wie z.B. Wohnhäuser ist das selbstverständlich.
Bauen ohne Bewilligung
Wird eine bewilligungspflichtige Baute ohne Baubewilligung erstellt ist die Baute formell rechtswidrig. Im Rahmen eines nachträglichen Baubewil-.
Bauen ohne Bewilligung Bundesgerichtsentscheide 2010 – 2016
1 feb 2018 Bauten die ohne Bewilligung errichtet wurden. (formell widerrechtliche Baute)
Schweizerische Baurechtstagung 2019 - Widerrechtlich gebaut: wie
Das widerrechtliche Bauen als Herausforderung für Baute und Anlage wurde ohne bzw. in Abweichung einer Baubewilligung erstellt entspricht aber dem.
Baubewilligungspflicht für Gartenbauten und -anlagen?
sich in der Regel ob er eine Baubewilligung einholen muss. darf ohne Baubewilligung aufgestellt wer- ... Bauen ohne Baubewilligung:.
Weisung Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Art. 1b
15 ene 2013 Wenn ein Bauvorhaben keine Baubewilligung benötigt so heisst das noch nicht
Einführung in die Raumplanung
24 nov 2021 Baubewilligung / Bauen ausserhalb der Bauzone. Karine Markstein Schmidiger Juristin
§ 184 Baubewilligungspflicht 1 Wer eine Baute oder Anlage
re auch für blosse Nutzungsänderungen ohne bauliche Vorkehren zutreffen. in denen auch andere Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden.
18 Wohnwirtschaft HEV Aargau 9-08
Baubewilligungspfl icht
für Gartenbauten und -anlagen?Dr. iur.
Lukas Pfi sterer
Rechtsanwalt
VOSERRECHTSANWÄLTE,
BadenRechtliche Grundlagen
Das Baurecht des Kantons Aargau verlangt
sentliche Umgestaltung, Erweiterung oder von betroffen sind generell auch die Bauten indessen gewisse Bauvorhaben als unwe- von der Baubewilligungspfl icht aus. Es setzt dazu beispielsweise gewisse Maximalmasse fest, bei deren Einhaltung eine Baute bau- bewilligungsfrei ist.Ob ein Vorhaben im Garten eine Baubewil-
von ab, wie umfangreich es ist und wie stark es sich auf die Umgebung auswirkt, d. h. ob es einen gewissen "wesentlichen»Einfl uss hat. Zu denken ist z. B. an Schat-
Umwelt.Einige Beispiele aus der Praxis
Das Aufstellen einer einzelnen Fahnenstan-
ge ist eine unwesentliche Umgestaltung des Gartens und daher baubewilligungs- frei. Das gleiche gilt für Fusswege, Treppen,Brunnen, Feuerstellen und Gartenchemi-
Monate aufgestellt werden, sind ebenfalls
baubewilligungsfrei. Zwei bis drei Fahnen- stangen brauchen noch keine Baubewilli- gung. Wer aber einen ganzen "Wald» von seren Teich anlegt, nimmt eine wesentlicheBaubewilligung. Dies gilt auch bei den an-
einzelner Weg ist bewilligungsfrei, ein weit verzweigtes Wegnetz muss bewilligt wer- den; ein einzelner üblicher Gartenbrunnen darf ohne Baubewilligung aufgestellt wer- ein Baugesuch einzureichen, nicht zuletzt wohl auch, weil eine solche Anlage einen gewissen Wasserverbrauch hat und des- halb baurechtlich relevant ist.Baubewilligungsfreiheit nicht einfach zu be-
antworten: Sofern diese Anlagen weniger als 6 Monate am gleichen Standort aufge- stellt bleiben, d.h. nur saisonal verwendet werden, sind sie baubewilligungsfrei. DieGerichte haben beispielsweise entschieden,
dass ein kleines Gartentreibhaus von 4 m2 stellt wird, nicht baubewilligungspfl ichtig als 6 Monate am gleichen Standort aufge- stellt, muss eine Baubewilligung eingeholt werden. Das Gleiche gilt, falls für dieseüberschreiten. So sind die sogenannten
"mobilen Aufstellschwimmbecken» bzw.Sport- und Erholungsanlagen» gelten, be-
willigungsfrei. Was darüber hinausgeht, braucht eine Baubewilligung.Dazu ein Beispiel aus der Rechtsprechung:
Ein Aufstellschwimmbecken, für das eine
Grube von 1.30 m Tiefe ausgehoben wird,
ist kein "mobiles Aufstellschwimmbecken» mehr und daher baubewilligungspfl ich- tig. D.h. ein Becken, das theoretisch zwar leicht, praktisch aber nur schwer demon- tiert werden kann, ist kein "mobiles Auf- stellschwimmbecken» mehr. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Aufwand für dieDemontage relativ gross ist oder nach dem
Grasnarbe um den Aufstellplatz herum zu-
rückbleibt, usw. Zu berücksichtigen ist auch, ob bzw. wie einfach der Wasser- bzw. Ab-Wasserschlauch ab der Schlauchrolle oder
ein im Boden verlegter Wasseranschluss in- dazu kommen, dass durch das mehrmaligeAufstellen und Abbrechen die einzelnen
Teile des Bades, wie z.B. Steckprofi le, Mon-
tageschrauben usw., vorzeitig verschleissen oder die wasserdichte Folie Risse bekommt.Die Hemmschwelle, das Becken nach 6 Mo-
naten auch wirklich zu demontieren, ist bei der sind deshalb baubewilligungspfl ichtig,Rutsche oder eine Schaukel ist nicht baube-
willigungspfl ichtig. Soll jedoch eine ganzeVerbindungen und Rutschen aufgestellt
werden, so muss eine Baubewilligung einge-RECHT UND PRAXISRECHT UND PRAXIS
holt werden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil diese nach 6Monaten
kaum bzw. nicht wieder werden und in der Regel auch einFundament
Tiergehege
von 25m 2 und mit einer bis zu 1.50 m brauchen keine
Baubewilligung.
Darüber
hinausge- hendeGehege
sind bewilligungspfl ichtig.Weitere
heikleFragen
stellen sich oft im Zu- sammenhang mitStützmauern:
Terrainver-
bis zu 80cm oder Tiefe und bis zu 100
m 2 brauchen keine
Baubewilligung.
Stützmauern
bis zu 80cm sind somit baubewilligungsfrei. Be- griffl ich ist die Stützmauer eine Mauer aus
Beton,
Eisenbahnschwellen
usw., die dazu dient, das hinterfüllte, aufgeschüttete Erd- material aufzufangen und abzustützen. DieStützmauer
ist von der zu unter- scheiden, welche generell baubewilligungs- frei ist. Eine ist ein mitStrauchwerk
oder befestigterAbhang.
DieUnterscheidung
ist nicht immer einfach.Sofern
es imErgebnis
darum geht,Garten-
bzw. gewinnen und das dafür eingebrachte Auf- füllmaterial zu stabilisieren, handelt es sich um eineStützmauer,
die, sofernüber
80cm hoch, baubewilligungspfl ichtig ist. Auch zu
Diskussionen
Anlass
geben: EinGartenzaun
bis 1.20 m braucht keineBaubewilligung,
here sind baubewilligungs- pfl ichtig. Wer also einen normalen Garten- zaun erstellt mit denüblichen
Massen
von rund 1 m braucht keineBaubewil-
ligung. Wer einen Zaun als 1.20 m aufstellt, z. B. auch alsSichtschutz
oder braucht eineBaubewil-
ligung.Pfl anzen hingegen gelten nicht als
Bauten
im Sinne desBaugesetzes
und brau- chen daher nie eineBaubewilligung,
selbst wenn sie als 1.20 m sind.Einhaltung
weitererVorschriften
DieTatsache,
dass keineBaubewilligung
notwendig ist, entbindet jedoch nicht von der 2 hat es gilt dann noch als so genannteKleinbaute
einenGrenzab-
stand von 2 m einhalten.Dieser
kann mit schriftlicherZustimmung
der betroffenenNachbarn
reduziert oder ganz aufgehoben werden. AuchStützmauern
müssen in der Regel zuNachbargrundstücken
oderStras-
sen und Wegen gewisse einhal- ten.Abstandsvorschriften
gibt es auch beiPfl anzen. Des Weitern sind etwa die Vor-
schriftenüber
dasOrtsbild
zu beachten. BeiTiergehegen
stellt sich dieFrage,
welche Tiere gehalten werden dürfen.Eventuell
ist für dieTierhaltung
eine besondereBewilli-
gung verlangt, selbst wenn dasGehege
an sich baubewilligungsfrei ist. Bauen ohneBaubewilligung:
Es drohen Busse undAbbruchbefehl
Die Frage derBaubewilligungspfl icht ist
nicht immerquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] Bauerdick, Benjamin Becker, Marius Beckmann, Lea Bender
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