EUROPA FEST IM BLICK
22 janv. 2007 Menrath@bva.bund.de. Redaktion: Carina Gräschke Berlin · Internet: http://www.auslandsschulwesen.de/zfa/begegnung.
Tätigkeitsbericht 2007
Begegnungen ermöglicht“. Die demokra- anschlag 2007 (BVA 5.500 Mio € stärker) anwachsen lassen. ... Band 1/2007: Aicher-Hadler Die straf-.
Nr.
1 févr. 2007 Angebote der Begegnung des Gestaltens und des. Spielens zu erschließen. ... StAnz Nr. 1/2007 ... minar des Bundesverwaltungsamtes auf ihre.
Drucksache 16/6339 16. Wahlperiode
7 sept. 2007 bahnung sexueller Begegnungen. Ansätze v. a. partizipa- ... Ersatzkasse 1/2007: 26–28. ... turausgleich;www.bva.de.
Das deutschsprachige Schulwesen in Rumänien
deutschen Sprache und Kultur als auch für eine interkulturelle Begegnung geleistet. in anderen Ländern der Welt (Bundesverwaltungsamt – Zentrale für das.
Bericht zur Lage der Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich
und –vernachlässigung H. 1/2007
Belastungsanalyse Uniform - NEU Personalmisere
GAL E 1 2007/2010. Ihm Rahmen des BMI-internen. Zulassungsverfahrens wurden der BVA als Dienstunfall anerkannt wer- ... das Finale zu den Begegnungen.
Natur in NRW Nr. 2/2007
begegnungen wird an diesem Tag soweit 1. 2007 auf des Ostseite des Kahlen Asten mehrere ... tenserie des Bielefelder Verlages (BVA).
Schulanzeiger 2007
19 mars 2007 Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 1/2007. 1. Amtlicher. Schulanzeiger ... den Lehrkräften durch die Begegnung mit den.
Das Hochschulwesen
Und wenn es hier nicht direkte Begegnungen gibt hat das damit befasste Bundesverwaltungsamt jährlich be- ... HSW 1-2007) und dem Übergang zwischen.
Regierung von Oberfranken
Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberfranken Nr. 2118. Jahrgang Bayreuth, 1. Februar 2007 Seite 41
Hinweis:
Diesem Schulanzeiger ist keine
Heimatbeilage beigefügt! Inhaltsübersicht
Impulse für Unterricht und Erziehung
Stellenausschreibungen
-Ausschreibung von voraussichtlich frei werdenden Funktionsstellen an Volksschulen.............................47-Ausschreibung einer Funktionsstelle als Schulleiterin/Schulleiter an der Privaten Schule zur
-Ausschreibung der Stelle eines Sonderschullehrers/einer Sonderschullehrerin an der Privaten-Organisation der Volksschulen Buttenheim und Hirschaid ............................................................. 50
-Versetzungen und Überweisungen in andere Regierungsbezirke..................................................... 53-Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Schul-
finanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit und der Verordnung über die Zulassung von 61Fort- und Weiterbildung
schulen .........................................................................................................................................63
-Regionale Lehrerfortbildung 2007: Grund- und Hauptschulen; Änderungshinweis .......................... 65
Wettbewerbe
-Schülerzeitungswettbewerb im Schuljahr 2006/2007: Erinnerung an den neuen Abgabetermin....... 65Sonstiges
-"Mit der Zeit und gegen die Zeit - Christ sein in 1000 Jahren Bistum Bamberg": Arbeitsmappefür den Unterricht..........................................................................................................................67
Neuerscheinungen
-Ökotopia-Verlag: Neuerscheinungen im Frühjahr 2007.................................................................. 67
Impulse für Unterricht und Erziehung
- ein Dreistufenkonzept -Selbst wenn von den Medien immer wieder der
Eindruck erweckt wird, dass Gewalt an Schulen
ein großes Problem unserer Gesellschaft und unserer Zeit darstellt, zeigen Zahlen aus den ein- nicht pauschal vom "Tatort Schule" mit einer großen und immer weiter zunehmenden Zahl vonGewaltdelikten sprechen kann. Sie sind im Ver-
gleich zum Jahr 2004 im Jahr 2005 sogar gesun- verletzungen gegenüber 1997 um 56 %, Delikte haben.Deshalb - und nicht nur wegen des neuerlichen
vention von Gewalt in der Schule hohe Bedeu- tung zugeschrieben werden, denn bei Gewalt anSchulen handelt es sich nicht um ein außeror-
entwicklungspsychologische Abweichungen. Ge- gellagen von der Schule sehr ernst genommen werden.Was ist Gewalt an Schulen? - Ein Fallbeispiel
und eine Definition nach K. HurrelmannFallbeispiel:
Zwei Schüler schlagen
sich mit ganzer Kraft.Schließlich liegt einer
auf dem Boden und wird von dem Über- legenen weiterhin traktiert. Die herum- stehenden Schüler johlend an.Definition:
Gewalt in der Schule umfasst das gesamte Spekt-
sche und psychische Schmerzen bei den im Be- reich der Schule handelnden Personen zur Folge Übergriffe und Bedrohungen, die im unterrichtli- chen Geschehen stattfinden und auch diejenigen, die im außerunterrichtlichen Bereich auftreten.Der folgende Artikel stellt ein amerikanisches
setzt und für den deutschsprachigen Raum adap- tiert von StDin G. Gottinger, Staatl. Schulpsycho- login) in verkürzter Form vor. Wobei Stufe I "Aufbau einer gewaltfreien Schulkultur" und Stufe werden. Auf Ausführungen zu Stufe III " Krisenin- tervention" wird verzichtet, da sie ausführlich unter der Adresse www.kibbs.de im Internet dar- gestellt ist. gen für das Gelingen sion und Gewalt verhindern, indem in der Regel Problem hierbei zeigt aber die jüngere entwick- lungspsychopathologische Forschung, denn sie stellt fest, dass es klare und eindeutige Ursachen gemessen.1. Merkmale und Prozesse, die die Entstehung
nen), sollen minimiert oder beseitigt werden und/oder2. Merkmale und Prozesse, die die Wirkung von
Risikofaktoren abfangen oder verringern (Res-
sourcen/Schutzvorkehrungen), sollen vermitteltDamit dies gelingen kann, müssen drei Vorraus-
setzungen erfüllt sein:1.Eine schulweite Grundlage von positiven
Überzeugungen, Disziplin und unterstützen-
dem liebevollem Verhalten, die das Wohlbe- zustellen.1. Netzwerke und Einzelpersonen, die sich
frühzeitig mit Risikofaktoren und -situa- tifizieren und stützen, sind auf- bzw. auszu- bauen. sender, nachhaltiger Beratung und Hilfe, die nicht nur den Schüler, sondern auch dessenFamilie und das soziale Umfeld in der jewei-
ligen Kultur entsprechend angepasster Form (Krisenintervention).I. Stufe: Aufbau einer gewaltfreien Schulkultur
Im Einzelnen müssen zum Aufbau einer gewalt-
ventiver Hinsicht erfüllt werden, die im Folgen- den genannt werden: xeine Kultur des Respekts voreinander in der Schule gieren und diesen als Verhaltensvorbild xeine auf die entsprechende Schulart abge- stimmte Ausrichtung angemessener Leis- tungsanforderungen sowie ein faires und nachvollziehbares Bewertungs- und Beno- tungssystem xklare, allgemein anerkannte Regeln derDisziplin im Unterricht und im ganzen
durchgesetzt werden xder jeweiligen Altersstufe angemesseneProgramme (z.B. Faustlos, Sozialtraining),
die alle Schüler gute soziale Umgangs- lehren und diese auch belohnen. Solche chen Programmen gelehrt oder auch in den Fachunterricht integriert werden, sie dürfen aber nicht (mehr) dem Zufall über- lassen bleiben ments und der Mitsprache im sozialen rigkeit und des Stolzes gegenüber "ihrer" menarbeit mit den Erziehungsberechtig- ten xpositive, enge Beziehungen zu parallelen oder weiterführenden Schulen und Schul- systemen sowie eine " Entlassungskultur", die den Übergang in eine andere Schule oder in das Arbeitsleben erleichtert gen Unterstützungssystemen der Ge- meinde ung außerhalb des Unterrichts für Kinder und Jugendliche, die nicht von den Erzie- hungsberechtigten betreut werden. Solche Voraussetzungen für die Realisierung ei- ner gewaltfreien Schulkultur werden für die meis- ten Schüler eine erfolgreiche und gewaltfreieSchulerfahrung garantieren. Sie bilden aber auch
die Grundlage für eine "sichere Schule", die es bei wenigen Einzelnen erleichtert, frühzeitigKinder und Jugendliche, die aber in derartigen
durch den Vergleich mit anderen Gleichaltrigen ganz besonders dazu in der Lage, frühe Warnsig- zu verstehen.Eine "sichere", also gesunde Schule muss also vor
allem darum bemüht sein, derartige Anzeichen darauf zu reagieren. u.a. folgende Schülerverhaltensweisen sein: xSie suchen aggressive Freunde, die ihre ken. sundes Selbstbewusstsein auf. xSie ahmen Gewalt als Weg der Problem- xSie ziehen sich sozial zurück, entwickeln keine kompetenten sozialen Umgangsfor- men und werden dann auch von anderen isoliert und/oder gemobbt. gelten folgende Verhaltensweisen, von denen werden müssen und ein sofortiges Eingreifen imSinne professioneller Krisenintervention verlan-
gen: ter) oder passive Erfahrungen ( als Opfer) walt, sexuellem Missbrauch, Mobbing,Verwahrlosung,...
xHinweise auf Gefühle der Isolation, derVerzweiflung, sozialen Rückzug
verminderte Anstrengungsbereitschaft in der schulischen Arbeit xinsgesamt geringe Impulskontrolle und / oder Frustrationstoleranz, die sich auch kohol, Zigaretten, anderen Suchtmitteln oder anderes Suchtverhalten xmangelnde Toleranz gegenüber Andersar- tigen, z.B. auch Behinderten xunkontrollierte Wut, die in keinem Ver- xeine lange Serie von Disziplinproblemen, sonen oder Sachen xZugang zu, Besitz und Gebrauch vonWaffen
xernste Gewaltandrohung gegen andere oder sich selbstDa ein solcher Katalog leider die Gefahr in sich
birgt zu vorschnellen Schlüssen über das Verhal- ten eines Schülers, einer Schülerin zu gelangen, sollten die unten stehenden Regeln unbedingtBeachtung finden:
•Erste Anzeichen dürfen nicht dazu be-nutzt werden, Schüler abzustempeln, zu verletzen oder zu isolieren. Gewalt undAggression müssen immer im Kontext
verstanden werden. (zu schwache Begabung, verwahrlost,...) sind zu vermeiden, hier werden Men- schen verletzt, - und sich verletzt zu fühlen ist wiederum eine Gewaltursa- che! noch nicht der Hinweis auf eine ernste genommen werden.Konsequenterweise muss es daher in einer "siche-
ren" Schule ein Netz von Personen und Diensten und Warnsignale frühzeitig erkennen und nach Hierzu sollte ein Frühwarnsystem als Sicherheits- netz in Schulen etabliert werden, was wie folgt vertraulichen Weitergabe von Beobach- tungen früher Warnzeichen, z.B. an Klas- senleiter, Vertrauenslehrer, Stufenbetreu- er, Beratungslehrkraft, Schulpsycholo- ge/in, Direktorat, Schülermediator, Tutor oder/und einen anonymen Kummerbrief- kasten. sich sicher, dass die weitergegebenen In- formationen vertraulich behandelt (Schweigepflicht) und zur Hilfeleistung bzw. zum Schutz anderer, und eben nicht zum Abstempeln und Diskriminieren des bezeichneten Schülers benutzt werden. bearbeitet bzw. weitergeleitet werden. und allen bekannt - z. B. Sprechstunden von Vertrauenspersonen zu schüler- sprechstunden, E-Mail-Adressen,...Der Einsatz der Vertrauenspersonen muss
als "Arbeitszeit" anerkannt sein.Besonders in großen Schulen darf das Funktio-
nieren eines solchen Frühwarnsystems nicht demZufall überlassen, sondern muss bewusst aufge-
baut und bekannt gemacht werden. Andererseits darf es nicht als Spitzelsystem begriffen oder missbraucht werden.II. Stufe: Aufbau und Ausbau von Hilfsangeboten
Um diese "sichere" Schule langfristig in dieser
ten folgende Hilfsangebote ausgebaut und inten- siv genutzt werden: hierzu weiter ausgebaut werden. Vor allem muss ihre zeitliche Verfügbarkeit für alle Schu- tenz weiter ausgebildet werden. ten Schülern besonders dazu in der Lage, schnell und kompetent einzugreifen. Dazu sein und genügend Zeit zu Verfügung haben. Vor allem sollten sie nicht nur für die Diagno- se, sondern auch für Interventionen und derenWirksamkeitskontrolle ausgebildet sein und
eingesetzt werden. eingesetzt werden und die Arbeit mit Erzie- hungsberechtigten und dem sozialen Umfeldübernehmen bzw. erleichtern.
Reserven von Kompetenz und Hilfsbereit-
schaft. Diese Kompetenzen sollten, z.B. mitHilfe des Elternbeirats, aktiviert und mit dem
schulinternen Hilfsangebot vernetzt werden. meinde müssen in dieses Netz einbezogen werden. Besonders wichtig sind: chologische Beratungsstellen der GemeindePsychiatrien
und Jugendpsychiater sowie Psychotherapeu- tenIII. Stufe: Krisenintervention
Zu diesem Punkt wird nochmals auf die entspre-
fall verwiesen.IV. Literatur und Links:
Gewalt:
"Dwyer, K. and Osher, D., 2000, SafeguardingOur Children: An Action Guide"
gegen andere oder sich selbst und bei von au-ßen wirkenden Katastrophen:
"Poland,S. & McCormick, J.S., Longmont,USA, 2000, Coping with Crisis, A Quick Refe-
rence" und Empfehlungen zur Erstellung eines Si- cherheitskonzeptes an Schulen: -KMS Nr. III/5-S4313-6/54 412 vom 06.05.2002 -KMS Nr. III/5-S4313-6/54 412 vom 06.06.2002Balthasar-Neumann-Str. 8, 91438 Bad Winds-
heim, 2002Zusammengestellt von:
Axel Hocke
Staatl. Schulpsychologe
Staatliche Schulberatung Oberfrankenstr. 8
95028 Hof
Tel.: 09281/14 00 360
Gegengelesen von:
Bruno-Ludwig Hemmert
Staatl. Schulpsychologe
Leiter der Staatl. Beratungsstelle Unterfranken
Sprecher von KIBBS-Nordbayern
Stellenausschreibungen
Ausschreibung von voraussichtlich frei werdenden Funktionsstellen an VolksschulenSchülerPlanstelle
Bes.Gruppe
Voraussetzung
Bamberg-Stadt Volksschule Bamberg-
Wunderburg
(Grundschule) 1 - 4221 Schüler Rektor/Rektorin
A 13 + AZ
sichere EDV-Kenntnisse Diese Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen nicht geeignet.Bayreuth-Stadt Volksschule Bayreuth-Laineck
(Grundschule) 1 - 4103 Schüler Rektor/Rektorin
A 12 + AZ
Anwendererfahrung WinSV/LD
Bayreuth-Land Sebastian-Kneipp-Volksschule
Bad Berneck
(Grund- und Hauptschule) 1 - 10336 Schüler Konrektor/Konrektorin
A 12 + AZ
sichere EDV-KenntnisseSchule mit M-Zug
Bayreuth-Land Volksschule Schnabelwaid
(Grundschule) 1/2 und 3/437 Schüler Rektor/Rektorin
A 12 + AZ
oder Lehramt an Grundschulen, sichere EDV-KenntnisseSchule mit jahrgangskombinierten Klassen
Wunsiedel Maximilian-von-Bauernfeind-
Volksschule I
Arzberg
(Hauptschule) 5 - 9188 Schüler Konrektor/Konrektorin
A 12 + AZ
Hauptschulerfahrung oder Lehramt an
Hauptschulen,
sichere EDV-KenntnisseWegen der Inanspruchnahme von Altersteilzeit
Wiederbesetzungssperre hinaus.
Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer
Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, kann
der erfolgreiche Bewerber zum maßgeblichen erreicht und im darauf folgenden Schuljahr noch gesichert ist.Infolge noch anstehender schulorganisatorischer
Maßnahmen kann es erforderlich sein, dass Funk- tionsstellen nicht besetzt oder erneut ausge- schrieben werden. Zu einem Abbruch des Aus- wahlverfahrens kann es auch kommen, wenn sich rungsbewerbern bewerben. Die Regierung von Oberfranken wird in diesem Fall über die Verset- heren Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen an. Es wird deshalb besonders begrüßt, wenn sichFrauen bewerben.
Die ausgeschriebenen Funktionsstellen sind ein-
Unterrichtspflichtzeit um maximal vier Wochen-
se um jeweils eine Wochenstunde. Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbe- hinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. tretern und weiteren Vertretern nicht an der glei- chen Schule verwendet werden dürfen, ist die Berücksichtigung einer Bewerbung bei derartigenKonstellationen ausgeschlossen, es sei denn, der
Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge-
setzes Ehegatten, Verlobte, Verwandte und Ver- der Geschwister, Ehegatten der Geschwister, Ge- schwister des Ehegatten, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. den, wenn die Versetzung aus dienstlichen oderDurchführung des Umzugs schriftlich zugesagt
worden ist. Es wird erwartet, dass Schulleiter/Schulleiterinnen ihre Wohnung am Dienstort selbst oder in ange-T e r m i n e :
Klemens M. B r o s i g , Abteilungsdirektor
Ausschreibung einer Funktionsstelle
als Schulleiterin / SchulleiterFichtelgebirge e. V."
Schulgliederung 98 Schüler in
8 Klassen, davon 3 DFK
20 Kinder in zwei SVE-Gruppen des Bezirks Oberfranken
und Betreuung eingeführt.Planstelle
Bes.Gr.Sonderschulrektor
A 14 + AZ
Sinne der inneren Schulentwicklung
xpraktische Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Diagnose- und Werkstattklassen (z. B. Schülerfirmen) xKompetenz in den Bereichen Personalführung, Beratung, Kommu- nikation und Kooperation xfundiertes Wissen in der EDV und der Schulverwaltung (WINLD und WINSV) xErfahrung in der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, der Agentur für Arbeit und sonstigen außerschulischen Institutionen gischen Dienste (MSD) organisieren und zu verwaltenGeeignet für Schwerbehinderte Ja
Landratsamt, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel, zu richten. Die Funktionsstelle soll zum Beginn des Schuljahres 2007/08 besetzt werden.Klemens M. B r o s i g , Abteilungsdirektor
Ausschreibung der Stelle eines Sonder-
schullehrers/einer Sonderschullehrerin in Selb, Außenstelle "Gut Blumenthal" mit sozialtherapeutischer Wohngruppe ab 14 Jahren im Schuljahr 2007/08 treibt in der Sozialtherapeutischen Einrichtung der EJFLazarus gAG "Gut Blumenthal" zur statio- gendliche ab 14 Jahren. Die erste Gruppe wird bereits unterrichtet; für die zweite Gruppe ist ab dem Schuljahr 2007/08 eine Beschulung vorge- sehen. Hierfür soll ab dem 11.09.2007 ein erfah- rener Sonderschullehrer / eine erfahrene Sonder- richtung E)eingestellt werden.Folgende Qualifikationen sind erwünscht:
xprofunde Kenntnisse in der Erfassung des gen Jugendlichen lichen Maßnahmen xBereitschaft zu vorausschauenden, innovati- ven Entwicklungen im Kontext Schule xBereitschaft zur konzeptionsorientierten Um- setzung der schulhausinternen Fortbildungs- arbeit menEs werden sowohl Freude am Lehrerberuf als
auch Geschick im Umgang mit Jugendlichen er- wartet. Weitere Auskünfte erteilt der Leiter der PrivatenSelb, Herr Dr. Kunze, Telefon 09287/67 744.
Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis
20. April 2007 an:
Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind
im Landkreis Wunsiedel i. F. e. V."Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel"
Klemens M. B r o s i g , Abteilungsdirektor
Allgemeine Angelegenheiten
Organisation der Volksschulen
Buttenheim und Hirschaid
Verordnung
der Regierung von Oberfranken über die Ände- rung der Organisation der Volksschulen Butten- heim (Grundschule und Teilhauptschule I) undHirschaid (Grund- und Hauptschule)
vom 5. Dezember 2006Nr. 44-5103a
Auf Grund von Art. 26 und Art. 32 des Bayeri-
schen Gesetzes über das Erziehungs- und Unter- richtswesen (BayEUG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, gende Verordnung:§ 1
Volksschule Buttenheim
(1) Die Volksschule Buttenheim (Grundschule (2) 1Für den Markt Buttenheim und die Ge-
meinde Altendorf, beide Landkreis Bamberg, wird eine Volksschule (Verbandsschule) als Grund- schule für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 errichtet. 2Sie führt die Bezeichnung "Volksschule Butten-
heim (Grundschule)" und hat ihren Sitz im MarktButtenheim.
(3) Der Sprengel der Volksschule Buttenheim (Grundschule) umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Gebiete des Marktes Buttenheim und der Gemeinde Altendorf. (4) Die in Abs. 2 Satz 1 genannten Kommunen bilden hinsichtlich der Volksschule Buttenheim aufwandes ist.§ 2
Volksschule Hirschaid
(1) In den Sprengel der Volksschule Hirschaid (Grund- und Hauptschule) werden hinsichtlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 die Gebiete desMarktes Buttenheim und der Gemeinde Altendorf
eingegliedert. (2) 1 sowie die Gemeinde Altendorf, alle LandkreisBamberg, besteht eine gemeinsame Volksschule
als Grund- und Hauptschule für die Jahrgangsstu- fen 1 bis 9. 2Sie führt die Bezeichnung "Volks-
schule Hirschaid (Grund- und Hauptschule)" und hat ihren Sitz im Markt Hirschaid. (3) Der Sprengel der Volksschule Hirschaid (Grund- und Hauptschule) umfasst folgende Ge- biete:1. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besteht der
Sprengel aus dem Gebiet des Marktes Hir-
schaid ohne die Gemeindeteile Erlach,Großbuchfeld, Juliushof, Kleinbuchfeld,
Sassanfahrt.
2. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 erstreckt sich
der Sprengel auf das Gebiet des Marktes Hir- schaid (ohne die Gemeindeteile Erlach,Großbuchfeld, Juliushof, Kleinbuchfeld,
Sassanfahrt) sowie auf die Gebiete des Mark-
tes Buttenheim und der Gemeinde Altendorf. (4) Die in Abs. 2 Satz 1 genannten Kommunenquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32[PDF] Begehungsbericht
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