[PDF] Nr. 1 févr. 2007 Angebote





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EUROPA FEST IM BLICK

22 janv. 2007 Menrath@bva.bund.de. Redaktion: Carina Gräschke Berlin · Internet: http://www.auslandsschulwesen.de/zfa/begegnung.



Tätigkeitsbericht 2007

Begegnungen ermöglicht“. Die demokra- anschlag 2007 (BVA 5.500 Mio € stärker) anwachsen lassen. ... Band 1/2007: Aicher-Hadler Die straf-.



Nr.

1 févr. 2007 Angebote der Begegnung des Gestaltens und des. Spielens zu erschließen. ... StAnz Nr. 1/2007 ... minar des Bundesverwaltungsamtes auf ihre.



Drucksache 16/6339 16. Wahlperiode

7 sept. 2007 bahnung sexueller Begegnungen. Ansätze v. a. partizipa- ... Ersatzkasse 1/2007: 26–28. ... turausgleich;www.bva.de.



Das deutschsprachige Schulwesen in Rumänien

deutschen Sprache und Kultur als auch für eine interkulturelle Begegnung geleistet. in anderen Ländern der Welt (Bundesverwaltungsamt – Zentrale für das.





Belastungsanalyse Uniform - NEU Personalmisere

GAL E 1 2007/2010. Ihm Rahmen des BMI-internen. Zulassungsverfahrens wurden der BVA als Dienstunfall anerkannt wer- ... das Finale zu den Begegnungen.



Natur in NRW Nr. 2/2007

begegnungen wird an diesem Tag soweit 1. 2007 auf des Ostseite des Kahlen Asten mehrere ... tenserie des Bielefelder Verlages (BVA).



Schulanzeiger 2007

19 mars 2007 Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken Nr. 1/2007. 1. Amtlicher. Schulanzeiger ... den Lehrkräften durch die Begegnung mit den.



Das Hochschulwesen

Und wenn es hier nicht direkte Begegnungen gibt hat das damit befasste Bundesverwaltungsamt jährlich be- ... HSW 1-2007) und dem Übergang zwischen.

Regierung von Oberfranken

Amtlicher Schulanzeiger für den Regierungsbezirk Oberfranken Nr. 2

118. Jahrgang Bayreuth, 1. Februar 2007 Seite 41

Hinweis:

Diesem Schulanzeiger ist keine

Heimatbeilage beigefügt! Inhaltsübersicht

Impulse für Unterricht und Erziehung

Stellenausschreibungen

-Ausschreibung von voraussichtlich frei werdenden Funktionsstellen an Volksschulen.............................47-Ausschreibung einer Funktionsstelle als Schulleiterin/Schulleiter an der Privaten Schule zur

-Ausschreibung der Stelle eines Sonderschullehrers/einer Sonderschullehrerin an der Privaten

-Organisation der Volksschulen Buttenheim und Hirschaid ............................................................. 50

-Versetzungen und Überweisungen in andere Regierungsbezirke..................................................... 53-Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Schul-

finanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit und der Verordnung über die Zulassung von 61

Fort- und Weiterbildung

schulen .........................................................................................................................................63

-Regionale Lehrerfortbildung 2007: Grund- und Hauptschulen; Änderungshinweis .......................... 65

Wettbewerbe

-Schülerzeitungswettbewerb im Schuljahr 2006/2007: Erinnerung an den neuen Abgabetermin....... 65

Sonstiges

-"Mit der Zeit und gegen die Zeit - Christ sein in 1000 Jahren Bistum Bamberg": Arbeitsmappe

für den Unterricht..........................................................................................................................67

Neuerscheinungen

-Ökotopia-Verlag: Neuerscheinungen im Frühjahr 2007.................................................................. 67

Impulse für Unterricht und Erziehung

- ein Dreistufenkonzept -

Selbst wenn von den Medien immer wieder der

Eindruck erweckt wird, dass Gewalt an Schulen

ein großes Problem unserer Gesellschaft und unserer Zeit darstellt, zeigen Zahlen aus den ein- nicht pauschal vom "Tatort Schule" mit einer großen und immer weiter zunehmenden Zahl von

Gewaltdelikten sprechen kann. Sie sind im Ver-

gleich zum Jahr 2004 im Jahr 2005 sogar gesun- verletzungen gegenüber 1997 um 56 %, Delikte haben.

Deshalb - und nicht nur wegen des neuerlichen

vention von Gewalt in der Schule hohe Bedeu- tung zugeschrieben werden, denn bei Gewalt an

Schulen handelt es sich nicht um ein außeror-

entwicklungspsychologische Abweichungen. Ge- gellagen von der Schule sehr ernst genommen werden.

Was ist Gewalt an Schulen? - Ein Fallbeispiel

und eine Definition nach K. Hurrelmann

Fallbeispiel:

Zwei Schüler schlagen

sich mit ganzer Kraft.

Schließlich liegt einer

auf dem Boden und wird von dem Über- legenen weiterhin traktiert. Die herum- stehenden Schüler johlend an.

Definition:

Gewalt in der Schule umfasst das gesamte Spekt-

sche und psychische Schmerzen bei den im Be- reich der Schule handelnden Personen zur Folge Übergriffe und Bedrohungen, die im unterrichtli- chen Geschehen stattfinden und auch diejenigen, die im außerunterrichtlichen Bereich auftreten.

Der folgende Artikel stellt ein amerikanisches

setzt und für den deutschsprachigen Raum adap- tiert von StDin G. Gottinger, Staatl. Schulpsycho- login) in verkürzter Form vor. Wobei Stufe I "Aufbau einer gewaltfreien Schulkultur" und Stufe werden. Auf Ausführungen zu Stufe III " Krisenin- tervention" wird verzichtet, da sie ausführlich unter der Adresse www.kibbs.de im Internet dar- gestellt ist. gen für das Gelingen sion und Gewalt verhindern, indem in der Regel Problem hierbei zeigt aber die jüngere entwick- lungspsychopathologische Forschung, denn sie stellt fest, dass es klare und eindeutige Ursachen gemessen.

1. Merkmale und Prozesse, die die Entstehung

nen), sollen minimiert oder beseitigt werden und/oder

2. Merkmale und Prozesse, die die Wirkung von

Risikofaktoren abfangen oder verringern (Res-

sourcen/Schutzvorkehrungen), sollen vermittelt

Damit dies gelingen kann, müssen drei Vorraus-

setzungen erfüllt sein:

1.Eine schulweite Grundlage von positiven

Überzeugungen, Disziplin und unterstützen-

dem liebevollem Verhalten, die das Wohlbe- zustellen.

1. Netzwerke und Einzelpersonen, die sich

frühzeitig mit Risikofaktoren und -situa- tifizieren und stützen, sind auf- bzw. auszu- bauen. sender, nachhaltiger Beratung und Hilfe, die nicht nur den Schüler, sondern auch dessen

Familie und das soziale Umfeld in der jewei-

ligen Kultur entsprechend angepasster Form (Krisenintervention).

I. Stufe: Aufbau einer gewaltfreien Schulkultur

Im Einzelnen müssen zum Aufbau einer gewalt-

ventiver Hinsicht erfüllt werden, die im Folgen- den genannt werden: xeine Kultur des Respekts voreinander in der Schule gieren und diesen als Verhaltensvorbild xeine auf die entsprechende Schulart abge- stimmte Ausrichtung angemessener Leis- tungsanforderungen sowie ein faires und nachvollziehbares Bewertungs- und Beno- tungssystem xklare, allgemein anerkannte Regeln der

Disziplin im Unterricht und im ganzen

durchgesetzt werden xder jeweiligen Altersstufe angemessene

Programme (z.B. Faustlos, Sozialtraining),

die alle Schüler gute soziale Umgangs- lehren und diese auch belohnen. Solche chen Programmen gelehrt oder auch in den Fachunterricht integriert werden, sie dürfen aber nicht (mehr) dem Zufall über- lassen bleiben ments und der Mitsprache im sozialen rigkeit und des Stolzes gegenüber "ihrer" menarbeit mit den Erziehungsberechtig- ten xpositive, enge Beziehungen zu parallelen oder weiterführenden Schulen und Schul- systemen sowie eine " Entlassungskultur", die den Übergang in eine andere Schule oder in das Arbeitsleben erleichtert gen Unterstützungssystemen der Ge- meinde ung außerhalb des Unterrichts für Kinder und Jugendliche, die nicht von den Erzie- hungsberechtigten betreut werden. Solche Voraussetzungen für die Realisierung ei- ner gewaltfreien Schulkultur werden für die meis- ten Schüler eine erfolgreiche und gewaltfreie

Schulerfahrung garantieren. Sie bilden aber auch

die Grundlage für eine "sichere Schule", die es bei wenigen Einzelnen erleichtert, frühzeitig

Kinder und Jugendliche, die aber in derartigen

durch den Vergleich mit anderen Gleichaltrigen ganz besonders dazu in der Lage, frühe Warnsig- zu verstehen.

Eine "sichere", also gesunde Schule muss also vor

allem darum bemüht sein, derartige Anzeichen darauf zu reagieren. u.a. folgende Schülerverhaltensweisen sein: xSie suchen aggressive Freunde, die ihre ken. sundes Selbstbewusstsein auf. xSie ahmen Gewalt als Weg der Problem- xSie ziehen sich sozial zurück, entwickeln keine kompetenten sozialen Umgangsfor- men und werden dann auch von anderen isoliert und/oder gemobbt. gelten folgende Verhaltensweisen, von denen werden müssen und ein sofortiges Eingreifen im

Sinne professioneller Krisenintervention verlan-

gen: ter) oder passive Erfahrungen ( als Opfer) walt, sexuellem Missbrauch, Mobbing,

Verwahrlosung,...

xHinweise auf Gefühle der Isolation, der

Verzweiflung, sozialen Rückzug

verminderte Anstrengungsbereitschaft in der schulischen Arbeit xinsgesamt geringe Impulskontrolle und / oder Frustrationstoleranz, die sich auch kohol, Zigaretten, anderen Suchtmitteln oder anderes Suchtverhalten xmangelnde Toleranz gegenüber Andersar- tigen, z.B. auch Behinderten xunkontrollierte Wut, die in keinem Ver- xeine lange Serie von Disziplinproblemen, sonen oder Sachen xZugang zu, Besitz und Gebrauch von

Waffen

xernste Gewaltandrohung gegen andere oder sich selbst

Da ein solcher Katalog leider die Gefahr in sich

birgt zu vorschnellen Schlüssen über das Verhal- ten eines Schülers, einer Schülerin zu gelangen, sollten die unten stehenden Regeln unbedingt

Beachtung finden:

•Erste Anzeichen dürfen nicht dazu be-nutzt werden, Schüler abzustempeln, zu verletzen oder zu isolieren. Gewalt und

Aggression müssen immer im Kontext

verstanden werden. (zu schwache Begabung, verwahrlost,...) sind zu vermeiden, hier werden Men- schen verletzt, - und sich verletzt zu fühlen ist wiederum eine Gewaltursa- che! noch nicht der Hinweis auf eine ernste genommen werden.

Konsequenterweise muss es daher in einer "siche-

ren" Schule ein Netz von Personen und Diensten und Warnsignale frühzeitig erkennen und nach Hierzu sollte ein Frühwarnsystem als Sicherheits- netz in Schulen etabliert werden, was wie folgt vertraulichen Weitergabe von Beobach- tungen früher Warnzeichen, z.B. an Klas- senleiter, Vertrauenslehrer, Stufenbetreu- er, Beratungslehrkraft, Schulpsycholo- ge/in, Direktorat, Schülermediator, Tutor oder/und einen anonymen Kummerbrief- kasten. sich sicher, dass die weitergegebenen In- formationen vertraulich behandelt (Schweigepflicht) und zur Hilfeleistung bzw. zum Schutz anderer, und eben nicht zum Abstempeln und Diskriminieren des bezeichneten Schülers benutzt werden. bearbeitet bzw. weitergeleitet werden. und allen bekannt - z. B. Sprechstunden von Vertrauenspersonen zu schüler- sprechstunden, E-Mail-Adressen,...

Der Einsatz der Vertrauenspersonen muss

als "Arbeitszeit" anerkannt sein.

Besonders in großen Schulen darf das Funktio-

nieren eines solchen Frühwarnsystems nicht dem

Zufall überlassen, sondern muss bewusst aufge-

baut und bekannt gemacht werden. Andererseits darf es nicht als Spitzelsystem begriffen oder missbraucht werden.

II. Stufe: Aufbau und Ausbau von Hilfsangeboten

Um diese "sichere" Schule langfristig in dieser

ten folgende Hilfsangebote ausgebaut und inten- siv genutzt werden: hierzu weiter ausgebaut werden. Vor allem muss ihre zeitliche Verfügbarkeit für alle Schu- tenz weiter ausgebildet werden. ten Schülern besonders dazu in der Lage, schnell und kompetent einzugreifen. Dazu sein und genügend Zeit zu Verfügung haben. Vor allem sollten sie nicht nur für die Diagno- se, sondern auch für Interventionen und deren

Wirksamkeitskontrolle ausgebildet sein und

eingesetzt werden. eingesetzt werden und die Arbeit mit Erzie- hungsberechtigten und dem sozialen Umfeld

übernehmen bzw. erleichtern.

Reserven von Kompetenz und Hilfsbereit-

schaft. Diese Kompetenzen sollten, z.B. mit

Hilfe des Elternbeirats, aktiviert und mit dem

schulinternen Hilfsangebot vernetzt werden. meinde müssen in dieses Netz einbezogen werden. Besonders wichtig sind: chologische Beratungsstellen der Gemeinde

Psychiatrien

und Jugendpsychiater sowie Psychotherapeu- ten

III. Stufe: Krisenintervention

Zu diesem Punkt wird nochmals auf die entspre-

fall verwiesen.

IV. Literatur und Links:

Gewalt:

"Dwyer, K. and Osher, D., 2000, Safeguarding

Our Children: An Action Guide"

gegen andere oder sich selbst und bei von au-

ßen wirkenden Katastrophen:

"Poland,S. & McCormick, J.S., Longmont,

USA, 2000, Coping with Crisis, A Quick Refe-

rence" und Empfehlungen zur Erstellung eines Si- cherheitskonzeptes an Schulen: -KMS Nr. III/5-S4313-6/54 412 vom 06.05.2002 -KMS Nr. III/5-S4313-6/54 412 vom 06.06.2002

Balthasar-Neumann-Str. 8, 91438 Bad Winds-

heim, 2002

Zusammengestellt von:

Axel Hocke

Staatl. Schulpsychologe

Staatliche Schulberatung Oberfrankenstr. 8

95028 Hof

Tel.: 09281/14 00 360

Gegengelesen von:

Bruno-Ludwig Hemmert

Staatl. Schulpsychologe

Leiter der Staatl. Beratungsstelle Unterfranken

Sprecher von KIBBS-Nordbayern

Stellenausschreibungen

Ausschreibung von voraussichtlich frei werdenden Funktionsstellen an Volksschulen

SchülerPlanstelle

Bes.Gruppe

Voraussetzung

Bamberg-Stadt Volksschule Bamberg-

Wunderburg

(Grundschule) 1 - 4

221 Schüler Rektor/Rektorin

A 13 + AZ

sichere EDV-Kenntnisse Diese Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen nicht geeignet.

Bayreuth-Stadt Volksschule Bayreuth-Laineck

(Grundschule) 1 - 4

103 Schüler Rektor/Rektorin

A 12 + AZ

Anwendererfahrung WinSV/LD

Bayreuth-Land Sebastian-Kneipp-Volksschule

Bad Berneck

(Grund- und Hauptschule) 1 - 10

336 Schüler Konrektor/Konrektorin

A 12 + AZ

sichere EDV-Kenntnisse

Schule mit M-Zug

Bayreuth-Land Volksschule Schnabelwaid

(Grundschule) 1/2 und 3/4

37 Schüler Rektor/Rektorin

A 12 + AZ

oder Lehramt an Grundschulen, sichere EDV-Kenntnisse

Schule mit jahrgangskombinierten Klassen

Wunsiedel Maximilian-von-Bauernfeind-

Volksschule I

Arzberg

(Hauptschule) 5 - 9

188 Schüler Konrektor/Konrektorin

A 12 + AZ

Hauptschulerfahrung oder Lehramt an

Hauptschulen,

sichere EDV-Kenntnisse

Wegen der Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Wiederbesetzungssperre hinaus.

Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer

Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, kann

der erfolgreiche Bewerber zum maßgeblichen erreicht und im darauf folgenden Schuljahr noch gesichert ist.

Infolge noch anstehender schulorganisatorischer

Maßnahmen kann es erforderlich sein, dass Funk- tionsstellen nicht besetzt oder erneut ausge- schrieben werden. Zu einem Abbruch des Aus- wahlverfahrens kann es auch kommen, wenn sich rungsbewerbern bewerben. Die Regierung von Oberfranken wird in diesem Fall über die Verset- heren Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen an. Es wird deshalb besonders begrüßt, wenn sich

Frauen bewerben.

Die ausgeschriebenen Funktionsstellen sind ein-

Unterrichtspflichtzeit um maximal vier Wochen-

se um jeweils eine Wochenstunde. Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbe- hinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. tretern und weiteren Vertretern nicht an der glei- chen Schule verwendet werden dürfen, ist die Berücksichtigung einer Bewerbung bei derartigen

Konstellationen ausgeschlossen, es sei denn, der

Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge-

setzes Ehegatten, Verlobte, Verwandte und Ver- der Geschwister, Ehegatten der Geschwister, Ge- schwister des Ehegatten, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. den, wenn die Versetzung aus dienstlichen oder

Durchführung des Umzugs schriftlich zugesagt

worden ist. Es wird erwartet, dass Schulleiter/Schulleiterinnen ihre Wohnung am Dienstort selbst oder in ange-

T e r m i n e :

Klemens M. B r o s i g , Abteilungsdirektor

Ausschreibung einer Funktionsstelle

als Schulleiterin / Schulleiter

Fichtelgebirge e. V."

Schulgliederung 98 Schüler in

8 Klassen, davon 3 DFK

20 Kinder in zwei SVE-Gruppen des Bezirks Oberfranken

und Betreuung eingeführt.

Planstelle

Bes.Gr.Sonderschulrektor

A 14 + AZ

Sinne der inneren Schulentwicklung

xpraktische Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Diagnose- und Werkstattklassen (z. B. Schülerfirmen) xKompetenz in den Bereichen Personalführung, Beratung, Kommu- nikation und Kooperation xfundiertes Wissen in der EDV und der Schulverwaltung (WINLD und WINSV) xErfahrung in der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, der Agentur für Arbeit und sonstigen außerschulischen Institutionen gischen Dienste (MSD) organisieren und zu verwalten

Geeignet für Schwerbehinderte Ja

Landratsamt, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel, zu richten. Die Funktionsstelle soll zum Beginn des Schuljahres 2007/08 besetzt werden.

Klemens M. B r o s i g , Abteilungsdirektor

Ausschreibung der Stelle eines Sonder-

schullehrers/einer Sonderschullehrerin in Selb, Außenstelle "Gut Blumenthal" mit sozialtherapeutischer Wohngruppe ab 14 Jahren im Schuljahr 2007/08 treibt in der Sozialtherapeutischen Einrichtung der EJFLazarus gAG "Gut Blumenthal" zur statio- gendliche ab 14 Jahren. Die erste Gruppe wird bereits unterrichtet; für die zweite Gruppe ist ab dem Schuljahr 2007/08 eine Beschulung vorge- sehen. Hierfür soll ab dem 11.09.2007 ein erfah- rener Sonderschullehrer / eine erfahrene Sonder- richtung E)eingestellt werden.

Folgende Qualifikationen sind erwünscht:

xprofunde Kenntnisse in der Erfassung des gen Jugendlichen lichen Maßnahmen xBereitschaft zu vorausschauenden, innovati- ven Entwicklungen im Kontext Schule xBereitschaft zur konzeptionsorientierten Um- setzung der schulhausinternen Fortbildungs- arbeit men

Es werden sowohl Freude am Lehrerberuf als

auch Geschick im Umgang mit Jugendlichen er- wartet. Weitere Auskünfte erteilt der Leiter der Privaten

Selb, Herr Dr. Kunze, Telefon 09287/67 744.

Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis

20. April 2007 an:

Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind

im Landkreis Wunsiedel i. F. e. V."

Jean-Paul-Str. 9

95632 Wunsiedel"

Klemens M. B r o s i g , Abteilungsdirektor

Allgemeine Angelegenheiten

Organisation der Volksschulen

Buttenheim und Hirschaid

Verordnung

der Regierung von Oberfranken über die Ände- rung der Organisation der Volksschulen Butten- heim (Grundschule und Teilhauptschule I) und

Hirschaid (Grund- und Hauptschule)

vom 5. Dezember 2006

Nr. 44-5103a

Auf Grund von Art. 26 und Art. 32 des Bayeri-

schen Gesetzes über das Erziehungs- und Unter- richtswesen (BayEUG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, gende Verordnung:

§ 1

Volksschule Buttenheim

(1) Die Volksschule Buttenheim (Grundschule (2) 1

Für den Markt Buttenheim und die Ge-

meinde Altendorf, beide Landkreis Bamberg, wird eine Volksschule (Verbandsschule) als Grund- schule für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 errichtet. 2

Sie führt die Bezeichnung "Volksschule Butten-

heim (Grundschule)" und hat ihren Sitz im Markt

Buttenheim.

(3) Der Sprengel der Volksschule Buttenheim (Grundschule) umfasst für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Gebiete des Marktes Buttenheim und der Gemeinde Altendorf. (4) Die in Abs. 2 Satz 1 genannten Kommunen bilden hinsichtlich der Volksschule Buttenheim aufwandes ist.

§ 2

Volksschule Hirschaid

(1) In den Sprengel der Volksschule Hirschaid (Grund- und Hauptschule) werden hinsichtlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 die Gebiete des

Marktes Buttenheim und der Gemeinde Altendorf

eingegliedert. (2) 1 sowie die Gemeinde Altendorf, alle Landkreis

Bamberg, besteht eine gemeinsame Volksschule

als Grund- und Hauptschule für die Jahrgangsstu- fen 1 bis 9. 2

Sie führt die Bezeichnung "Volks-

schule Hirschaid (Grund- und Hauptschule)" und hat ihren Sitz im Markt Hirschaid. (3) Der Sprengel der Volksschule Hirschaid (Grund- und Hauptschule) umfasst folgende Ge- biete:

1. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besteht der

Sprengel aus dem Gebiet des Marktes Hir-

schaid ohne die Gemeindeteile Erlach,

Großbuchfeld, Juliushof, Kleinbuchfeld,

Sassanfahrt.

2. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 erstreckt sich

der Sprengel auf das Gebiet des Marktes Hir- schaid (ohne die Gemeindeteile Erlach,

Großbuchfeld, Juliushof, Kleinbuchfeld,

Sassanfahrt) sowie auf die Gebiete des Mark-

tes Buttenheim und der Gemeinde Altendorf. (4) Die in Abs. 2 Satz 1 genannten Kommunenquotesdbs_dbs26.pdfusesText_32
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